Handelsabkommen der EU mit Indonesien
Freihandelsabkommen und Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit
Lesedauer: 12 Minuten
IndonesienDie Beziehungen der EU mit Indonesien basieren auf dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit, dass seit 1. Mai 2014 in Kraft ist.
Zur weiteren Vertiefung der Beziehungen verhandelte die EU mit Indonesien über ein Handelsabkommen. Nach der politischen Einigung zwischen Präsidentin von der Leyen und Präsident Prabowo Subianto vom 13. Juli 2026 schlossen die EU und Indonesien am 23. September 2026 die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement, CEPA) und ein Investitionsschutzabkommen (IPA) ab.
Handelsabkommen EU-Indonesien (CEPA) (umfassendes Wirtschaftspartnerabkommen, Comprehensive Economic Partnership Agreement)
Nach über zehn Jahren Verhandlungen konnte die EU und Indonesien am 13. Juli 2025 bei einem Treffen in Brüssel eine politische Einigung über ein Freihandelsabkommen, in Form eines umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement, CEPA), erzielen. Am 23. September 2025 konnten die Verhandlungen final abgeschlossen werden.
Am 29. Juni 2026 legte die Europäische Kommission dem Rat seine Vorschläge für die Beschlüsse zur Unterzeichnung und zum Abschluss des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) vor:
- Commission presents Council with ambitious Indonesia agreements (News Article 29 June 2026)
- Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens über eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und Indonesien (COM(2026) 341 final)
- Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und Indonesien (COM(2026) 340 final)
Nächste Schritte
- Nach Annahme des Beschlusses zur Unterzeichnung durch den Rat können die EU und Indonesien das Abkommen unterzeichnen – voraussichtlich noch Ende 2026.
- Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Beschlusses des Rates über den Abschluss, um die EU-internen Verfahren für das Inkrafttreten des Abkommens abzuschließen.
- Sobald Indonesien ebenfalls das Abkommen ratifiziert hat, kann das CEPA in Kraft treten.
Nachfolgend finden Sie
- Was wurde verhandelt? – Details
- Vorläufiger Text des Handelsabkommens EU-Indonesien
- Hintergrundinformation zu den Verhandlungen
Was wurde verhandelt? – Details
Das geplante Abkommen zwischen der EU und Indonesien bringt zahlreiche wirtschaftliche und strategische Vorteile für europäische und österreichische Unternehmen:
Handelserleichterungen
Der bilaterale Warenhandel zwischen den beiden Partnern betrug im Jahr 2024 27,3 Milliarden Euro. Die EU-Warenimporte aus Indonesien beliefen sich 2024 auf 17,5 Milliarden Euro, während die EU-Warenexporte im vergangenen Jahr 9,8 Milliarden Euro erreichten.
Durch das Abkommens werden die EU und Indonesien die Zölle auf über 98 % der Zolllinien abschaffen, d.h. nahezu 100 % im Wert. 80 % de Zolllinien werden bereits bei Inkrafttreten liberalisiert. Nach einem fünfjährigen Zollabbau werden es 96 % des Handels sein. Dies wird besonders für die Wirtschaftssektoren Agrar- und . Lebensmittelindustrie, Chemische Industrie, Maschinen- und Automobilindustrie viele Vorteile bringen.
Indonesien wird hohe Zölle auf Industrieprodukte abschaffen, wie zum Beispiel:
- Kraftfahrzeuge (aktuelle Zölle bis zu 50 %, die größtenteils innerhalb von 5 Jahren abgeschafft werden).
- Maschinen und elektrische Ausrüstung (meist zollfrei bei Inkrafttreten, nach fünf Jahren erhalten).
- Pharmaunternehmen (meist zollfrei bei Inkrafttreten, nach 3 Jahren verbleiben).
- Chemikalien (meist zollfrei bei Inkrafttreten, bleiben nach fünf Jahren erhalten).
Indonesien wird in Zukunft für Schlüsselsektoren wie Elektronik, Maschinen und energieeffiziente Produkte Zertifikate und Testberichte von EU-basierten, akkreditierten Stellen akzeptieren. Dadurch entfällt in Indonesien die Notwendigkeit teurer und zeitaufwändiger Neutests und Neuzertifizierungen.
Dienstleistungen und Digitaler Handel
Das Abkommen eröffnet Möglichkeiten für EU-Dienstleister in Indonesien in einer Vielzahl von Sektoren, wie zum Beispiel:
- Finanzdienstleistungen
- Postdienste
- Telekommunikation
- Seetransport
- Fertigung, Bergbau und erneuerbare Energien
Darüber hinaus wird das Abkommen ein vorhersehbareres Handelsumfeld gewährleisten, indem es insbesondere
- garantiert, dass EU-Dienstleister und Investoren in den im Abkommen identifizierten Sektoren im Vergleich zu indonesischen Unternehmen nicht diskriminiert werden.
- es EU-Betreibern erleichtern, die Lizenzen oder Qualifikationen zu erwerben, die für die Erbringung ihrer Dienstleistungen notwendig sind, durch klare, faire und zeitnahe Verfahren.
- sicherstellt, dass EU-Dienstleister nicht verpflichtet sind, in bestimmten Sektoren eine lokale Präsenz (wie z. B. eine Zweigstelle) in Indonesien zu haben.
- Indonesien verpflichtet, in mehreren Sektoren, einschließlich der Anzahl der Betreiber und des Transaktionswerts, keine Beschränkungen zu verhängen.
- regulatorische Bedingungen für Dienstleister und Investoren verbessert.
Das Abkommen sieht verbindliche Regeln für den digitalen Handel vor, die Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleisten und Innovationen unterstützen, während das Recht auf Regulierung der öffentlichen Politik, Datenschutz und Sicherheit erhalten bleibt und die Zusammenarbeit zwischen EU und Indonesien in der digitalen Wirtschaft vertieft wird, z.B.
- Gewährleistung des freien grenzüberschreitenden Datenflusses, indem unbegründete Lokalisierungsanforderungen verboten werden.
- Anerkennung des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre als Grundrechte - jede Partei behält Autonomie über ihre eigenen Rahmenbedingungen.
- Verbot der Zollabgaben auf elektronische Übertragungen (im Einklang mit der WTO-Praxis).
- Beseitigung von Hürden, indem bestätigt wird, dass Verträge, Authentifizierung und Treuhanddienste nach elektronischem Abschluss rechtlich gültig sind.
- Wirksame Schutzmaßnahmen gegen betrügerische oder irreführende Online-Praktiken.
- Gewährleistung des Schutzes vor unerwünschten Direktmarketing-Kommunikationen.
- Verbot der erzwungenen Übertragung oder Offenlegung von Quellcodes, gerechtfertigten Zugang zu regulatorischen, durchsetzungsrechtlichen oder Wettbewerbszwecken wird aber erlaubt.
- Förderung des Einsatzes interoperabler und transparenter Standards in der Cybersicherheit.
Marktzugang, Wettbewerbsschutz etc.
Handelsmarken werden durch das Abkommen besser geschützt. EU-Unternehmen können so ihre Markenidentität und ihren Ruf wahren, Verstöße können geahndet werden, und es stehen wirksame Handhaben gegen gefälschte Produkte zur Verfügung. Für kleinen Unternehmen gelten darüber hinaus besondere Bestimmungen.
Rohstoffe und Energie: Indonesien ist ein weltweit führender Erzeuger von Rohstoffen, von denen viele für den grünen und den digitalen Sektor von entscheidender Bedeutung sind. Das Abkommen stärkt berechenbare, verlässliche und nachhaltige Lieferketten, auch durch ermäßigte Zölle, erleichterte Ausfuhren, Umweltverträglichkeitsprüfungen und eine verstärkte Kommunikation:
- Verbot von Exportmonopole für Energie oder Rohstoffe,
- Verbot der Doppelbepreisung, bei der die Exportpreise für Rohstoffe über den Inlandspreis gelegt werden.
- Begrenzung von ungerechtfertigte staatliche Eingriffen in Preisregulierungen für Rohstoffe und Schaffung eines Mechanismus der Transparenz und des bilateralen Austauschs für solche Fälle,
- Erhöhung der Transparenz und der Fairness der Lizenzierungs- und Genehmigungsprozesse für Kohlenwasserstoffe, Strom und Rohstoffe als Mittel zur Verbesserung der Governance- und Investitionsbedingungen in den Sektoren,
- Sicherstellung, dass sowohl Energie- als auch Rohstoffinvestitionen mit den Grundprinzipien der Arhus- und Espoo-Konventionen im Einklang stehen, die sich auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Einbindung der Allgemeinheit in diesen Prozess beziehen.
- Förderung und Erleichterung des Handels und der Investitionen in nachhaltige Energiegüter wie saubere, erneuerbare Energien und energieeffiziente Produkte, indem wichtige technologiespezifische nichttarifäre Hürden im Zusammenhang mit nicht-diskriminierendem Zugang zum und der Nutzung des Netzes adressiert werden, die von einer unabhängigen Regulierungsbehörde überwacht werden.
- Sicherstellung, dass EU-Anbieter von erneuerbaren Energien bei ihrem Zugang zu indonesischen Energienetzen nicht diskriminiert werden,
Das Abkommen enthält auch umfassende Nachhaltigkeitsbestimmungen:
- Der strengere EU-Ansatz bei Handelsabkommen für Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzbarkeit wird vollständig berücksichtigt.
- Das Übereinkommen von Paris bildet ein wesentliches Element des Abkommens.
- Es wird eine Plattform für Zusammenarbeit, Dialog und Handelserleichterungen in einer Reihe von Umwelt- und Klimafragen mit Handelsbezug, auch im Palmölsektor, geschaffen.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
Bereits jetzt exportiert die EU bereits mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel nach Indonesien, als sie von dort einführt (Einfuhr vor allem indonesischer Kulturpflanzen, die in der EU nicht angebaut werden). Die EU-Exporte in diesem Bereich beläuft sich auf 1 Mrd. Euro pro Jahr.
Durch das Abkommen werden die Absatzmöglichkeiten für Erzeugnisse der EU-Landwirtschaft noch gesteigert, indem die indonesischen Zölle auf wichtige Ausfuhren der EU wie Milchprodukte, Fleisch, Obst und Gemüse sowie eine breite Palette verarbeiteter Lebensmittel abgeschafft werden:
- Verarbeitete Lebensmittel (derzeit bis zu 30 % Zölle, viele werden bei Inkrafttreten abgeschafft, einige nach kurzer Phase)
- Die meisten Milchprodukte (derzeit bis zu 10 % Zölle, die größtenteils bei Inkrafttreten abgeschafft werden)
- Fleischprodukte (aktuelle Zölle von 5 bis 20 %, die größtenteils bei Inkrafttreten abgeschafft werden)
Das Abkommen bekräftigt die Grundsätze des WTO- Abkommen zu sanitären und phytosanitären (SPS) Angelegenheiten und erweitert diese durch ein ehrgeizige SPS-Kapitel. Dieses behandelt Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit, dass die höchsten EU-Standards erfüllt. Das Abkommen bewahrt die Art und Weise, wie die EU ihre Lebensmittelsicherheitsregeln übernimmt und durchsetzt, sei es für im Land hergestellte oder importierte Produkte.
Darüber hinaus werden durch das Abkommen 221 geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel der EU geschützt.
Wie bei allen Handelsabkommen, werden auch beim Abkommen mit Indonesien die sensiblen Agrarprodukte und Lebensmittel geschützt. Für Reis, Zucker und frische Bananen bleiben die geltenden EU-Zölle bestehen und für andere sensible Erzeugnisse wird der Zugang zum EU-Markt durch sorgfältig justierte Quoten beschränkt.
Weitere Details zum Abkommen
- Key elements of the EU-Indonesia Trade Agreement and Investment Protection Agreement
- Factsheet EU-Indonesia - Main benefits
- Factsheet EU-Indonesia – Agriculture
- Factsheet EU-Indonesia - Sustainability
Vorläufiger Text des Handelsabkommens EU-Indonesien
Der Text des Abkommens (nach der rechtlichen Prüfung: „legal scrubbing“) wurde am 29. Juni 2026 als Anhang der Vorschläge der Europäischen Kommission für die Beschlüsse zur Unterzeichnung (COM(2026) 341 final) und zum Abschluss (COM(2026) 340 final) des CEPA vorgelegt. Der Text steht derzeit allerdings nur in englischer Sprache zur Verfügung:
Chapters and Annexes:
- Annex I:
- PREAMBLE
- Chapter 1 – INITIAL PROVISIONS AND GENERAL DEFINITIONS
- Chapter 2 – NATIONAL TREATMENT AND MARKET ACCESS FOR GOODS
- Chapter 3 – RULES OF ORIGIN AND ORIGIN PROCEDURES
- Chapter 4 – CUSTOMS AND TRADE FACILITATION
- Chapter 5 – TRADE REMEDIES
- Chapter 6 – SANITARY AND PHYTOSANITARY MEASURES
- Chapter 7 – TECHNICAL BARRIERS TO TRADE
- Chapter 8 – LIBERALISATION OF INVESTMENT AND TRADE IN SERVICES
- Chapter 9 – CAPITAL MOVEMENTS, PAYMENTS AND TRANSFERS
- Chapter 10 – DIGITAL TRADE
- Chapter 11 – GOVERNMENT PROCUREMENT
- Chapter 12 – INTELLECTUAL PROPERTY
- Chapter 13 – COMPETITION
- Chapter 14 – ENERGY AND RAW MATERIALS
- Chapter 15 – TRADE AND SUSTAINABLE GROWTH AND DEVELOPMENT
- Chapter 16 – SUSTAINABLE FOOD SYSTEMS
- Chapter 17 – ECONOMIC COOPERATION AND CAPACITY BUILDING
- Chapter 18 – SMALL AND MEDIUM-SIZED ENTERPRISES
- Chapter 19 – GOOD REGULATORY PRACTICES
- Chapter 20 – TRANSPARENCY
- Chapter 21 – BILATERAL DIALOGUE MECHANISM
- Chapter 22 – DISPUTE SETTLEMENT
- Chapter 23 – EXCEPTIONS
- Chapter 24 – INSTITUTIONAL PROVISIONS
- Chapter 25 – FINAL PROVISIONS
- Annex 2 – Part 1
- Annex 2-A – Elimination of Custom Duties
- Appendix 2-A-1 – Tariff Schedule of the EU: Zollkapitel 0101 bis 2920
- Annex 2 – Part 2
- Appendix 2-A-1 – Tariff Schedule of the EU: Zollkapitel 2921 bis 7118
- Annex 2 – Part 3
- Appendix 2-A-1 – Tariff Schedule of the EU: Zollkapitel 7201 bis 9706
- Annex 2 – Part 4
- Appendix 2-A-2 – Tariff schedule of Indonesia Zollkapitel 0101 bis 6910
- Annex 2 – Part 5
- Appendix 2-A-2 – Tariff schedule of Indonesia Zollkapitel 6911 bis 9901
- Annex 2-B: EXPORT DUTY QUOTA SCHEDULE PURSUANT TO POINT (b) OF ARTICLE 2.6(2)
- Annex 3
- Annex 3-A: INTRODUCTORY NOTES TO THE LIST IN ANNEX 3-B (PRODUCT-SPECIFIC RULES OF ORIGIN)
- Annex 3-B: PRODUCT-SPECIFIC RULES OF ORIGIN
- Annex 3-C: TEXT ON STATEMENT ON ORIGIN
- Annex 3-D: EXPLANATORY NOTE
- Annex 3-E: ON THE PRINCIPALITY OF ANDORRA
- Annex 3-F: ON THE REPUBLIC OF SAN MARINO
- Annex 7-A: LIST OF INTERNATIONAL STANDARDISING BODIES
- Annex 7-B: SUPPLIER’S DECLARATION OF CONFORMITY – FIELDS AND MODALITIES
- Annex 7-C: MOTOR VEHICLES AND EQUIPMENT AND PARTS THEREOF
- Annex 4
- Annex 8-A – SCHEDULE OF COMMITMENTS ON CROSS-BORDER SUPPLY OF SERVICES - UNION
- Annex 8-B – SCHEDULE OF SPECIFIC COMMITMENTS ON LIBERALISATION OF INVESTMENT - UNION
- Annex 8-C – SCHEDULE OF COMMITMENTS ON TEMPORARY PRESENCE OF NATURAL PERSONS FOR BUSINESS PURPOSES - UNION
- Annex 8-D – MFN TREATMENT
- Annex 8-E – SCHEDULE OF COMMITMENTS ON CROSS-BORDER SUPPLY OF SERVICES - INDONESIA
- Annex 8-F – SCHEDULE OF SPECIFIC COMMITMENTS ON LIBERALISATION OF INVESTMENT – INDONESIA
- Annex 8-G – SCHEDULE OF COMMITMENTS ON TEMPORARY PRESENCE OF NATURAL PERSONS FOR BUSINESS PURPOSES - INDONESIA
- Annex 8-H – GUIDELINES FOR ARRANGEMENTS ON THE MUTUAL RECOGNITION OF PROFESSIONAL QUALIFICATIONS
- Annex 5
- Annex 11-A – GOVERNMENT PROCUREMENT MARKET ACCESS SCHEDULE OF THE UNION
- Annex 11-B – GOVERNMENT PROCUREMENT MARKET ACCESS SCHEDULE OF INDONESIA
- Annex 13-A – SPECIFIC RULES FOR INDONESIA ON STATE-OWNED ENTERPRISES
- Annex 14-A – LIST OF ENERGY GOODS
- Annex 14-B – LIST OF RAW MATERIALS
- Annex 22-A – RULES OF PROCEDURE
- Annex 22-B – CODE OF CONDUCT FOR PANELLISTS AND MEDIATORS
- Annex 25-A – JOINT DECLARATION CONCERNING CUSTOMS UNIONS PURSUANT TO CHAPTER 25
- Annex 6
- PROTOCOL ON MUTUAL ADMINISTRATIVE ASSISTANCE IN CUSTOMS MATTERS
- PROTOCOL ENHANCING THE POTENTIAL OF THIS AGREEMENT TO SUPPORT TRADE IN SUSTAINABLE PALM OIL
Hintergrundinformation zu den Verhandlungen der EU mit Indonesien
Bereits 2007 nahm die EU Verhandlungen über ein regionales Freihandelsabkommen mit allen Ländern der ASEAN-Gruppe außer Myanmar, Kambodscha und Laos auf. Da die Verhandlungen jedoch nur langsam voran gingen, einigten sich beide Seiten im März 2009 darauf, diese vorerst auszusetzen.
Da die EU weiterhin anstrebt, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch einen verstärkten Marktzugang zu den ASEAN-Staaten auszubauen, haben die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2009 der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben.
Mit den angestrebten Handelsabkommen sollen die auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken.
Im Oktober 2013 wurde das Mandat der Europäischen Kommission für diese Verhandlungen vom Rat der EU um das Thema "Investitionsschutz" erweitert.
Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.
Seit 2012 führte die EU mit Indonesien Vorbereitungsgespräche für den Beginn von Verhandlungen über ein Handelsabkommen („scoping exercise“). Am 21. April 2016 konnten diese Gespräche zwischen der EU und Indonesien erfolgreich abgeschlossen werden.
Am 18. Juli 2016 haben EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der indonesische Handelsminister Tom Lembong sich geeinigt, offiziell die Verhandlungen der EU mit Indonesien über ein Handelsabkommen zu beginnen (EU and Indonesia Launch Bilateral Trade Talks). Diese Erklärung erfolgte unmittelbar nachdem der Rat der EU (28 Mitgliedstaaten) die Europäische Kommission ermächtigt hat, Verhandlungen mit Indonesien aufzunehmen.
Das Handelsabkommen soll unter anderem den Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen, die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Investitionen (inklusive Investitionsschutz), öffentliches Beschaffungswesen, den Schutz geistigen Eigentums (inklusive des Schutzes geographischer Herkunftsbezeichnungen, GIs), sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, Wettbewerbs- und Regulierungsfragen sowie nachhaltige Entwicklung (Sozial- und Umweltstandards) umfassen.
Am 13. Juli 2025 konnte eine politische Einigung erzielt werden. Der finale Abschluss der Verhandlungen erfolgte am 23. September 2025.
Rahmenabkommen EU-Indonesien
Am 9. November 2009 konnte das seit 2004 verhandelte Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Indonesien unterzeichnet werden.
Seit 1. Mai 2014 ist das Abkommen in Kraft.
Das umfassende Abkommen der EU mit Indonesien ist das erste seiner Art zwischen der EU und einem ASEAN-Land. Es eröffnet eine neue Ära in den bilateralen Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien wie Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung, des gegenseitigen Nutzens, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte.
Das Abkommen stärkt die politische, wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Politikfeldern, darunter Handel, Umwelt, Energie, Wissenschaft und Technologie, gute Regierungsführung sowie Tourismus und Kultur, Migration, Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung sowie Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Durch das Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit wird ein Gemischter Ausschuss und eine Reihe von sektoralen Arbeitsgruppen eingerichtet, die die Zusammenarbeit steuern und einen umfassenden und intensiveren Dialog zwischen Indonesien und der EU gewährleisten.
Rechtsakte Rahmenabkommen EU-Indonesien
- Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits (ABl L 125 vom 26. April 2014)