Zum Inhalt springen
Rückenansicht einer Person mit Helm, Warnweste und Architektenplan, die zu einer Baustelle eines Gebäudes blickt. Daneben ist eine weitere Baustelle eines Gebäudes
© Kwangmoozaa | stock.adobe.com

Baustellenführerschein Italien: Was tun bei Punkteabzug?

Italienisches Arbeitsinspektorat erlässt klare Anweisungen, wie vom Baustellenführerschein abgezogene Punkte wiedererlangt werden können

Lesedauer: 3 Minuten

Italien San Marino Hochbau/Baustoffe Verkehrsinfrastruktur/Tiefbau
30.09.2026

Mit der Nota INL 4634/2026 setzt das italienische Arbeitsinspektorat Richtlinien fest, nach welchen Unternehmen und Selbständige vom verpflichtenden Baustellenführerschein abgezogene Punkte wiedererlangen können. Gleichzeitig enthält der Gesetzestext auch Anweisungen für die Territorialen Kommissionen, die über Abzug und Neuvergabe von Punkten entscheiden. Auch die  für die Beantragung nötigen Formulare sind enthalten. 

Grundsätzlich können 15 Punkte durch spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Arbeitssicherheit wiedererlangt werden (die Ausgangspunktezahl ist 30). Diese Maßnahmen werden von der zuständigen Territorialen Kommission im Verhältnis zu den Verstößen, die zum Abzug geführt haben, beurteilt. 

Die betroffenen Unternehmen müssen einen entsprechenden Antrag stellen, in dem der Plan zur Wiedererlangung der Punkte und ein Zeitplan dargelegt werden. Der Antrag muss dann telematisch und über eine zertifizierte E-Mail Adresse (PEC) beim zuständigen Arbeitsinspektorat des Ortes, in dem die Kommission ihren Sitz hat, eingereicht werden. Die Einreichung ist auch über die (italienische) Interessensvertretung möglich. 

Wesentliche Elemente des Plans, die von der Kommission beurteilt werden sind: 

  • Aus-/Weiterbildung im Bereich Gesundheit und (Arbeits-)Sicherheit
  • Investitionen zur Verbesserung der Gesundheit und (Arbeits-)Sicherheit

Bei der Aus- und Weiterbildung darf es sich nicht um die ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausbildungen, wie durch das Dekret Nr. 81/2008 – D.lgs 81/08 (Arbeitsschutz) festgelegt, handeln. Es müssen zusätzliche Kurse sein, die ausschließlich zum Zweck der Wiedererlangung der vom Baustellenführerschein abgezogenen Punkte von den Arbeitnehmern absolviert werden. Die Kurse können sukzessive und in Blöcken besucht werden. Für jede Kursstunde werden 0,25 Punkte angerechnet und wenn keine volle Zahl erreicht wird, so wird abgerundet (z.B. 7 Stunden zählen 1,75 Punkte, die allerdings auf 1 Punkt abgerundet werden.) 

Die vom Ausbildungsinstitut ausgestellten Zertifikate müssen u.a. den Hinweis enthalten, dass die Kurse zur Wiedererlangung von Punkten für den Punkteführerschein gültig sind (“valido ai fini del recupero crediti”). Die Dauer der Kurse wird von der Kommission unter Berücksichtigung des Schweregrades und der Art der Vergehen bestimmt und die Teilnehmer müssen zumindest 90 % der Unterrichtszeit anwesend sein sowie den Test mit 70 % korrekt beantworteter Fragen bestehen. 

Auch Investitionen können zur Wiedererlangung abgezogener Punkte angerechnet werden. Die Kommission zieht zur Beurteilung folgende Kriterien heran: Nachhaltigkeit aus wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht, Übereinstimmung mit den Merkmalen des Unternehmens und effektiver Beitrag zur Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Arbeit im Unternehmen. 

Zugelassen sind Investitionen in: 

  • Systeme zur Überwachung der Umgebung (z.B. Sensoren zur Messung von Lärm, Gas, Strahlungen, Temperatur)
  • Persönliche Schutzausrüstung oder intelligente Arbeitsbekleidung (Nachweis der entsprechenden Schulung nötig)
  • Technologien für die Gesundheitsüberwachung (z.B. elektronische Krankenakte, Systeme für die Nachverfolgung der Aussetzung an Gefahrenstoffe)
  • Robotik und Automatisierung (z.B. Einsatz von Drohnen bei der Ausführung von Arbeiten mit erhöhtem Risiko oder Roboter zur Ausführung von gefährlichen Tätigkeiten)
  • Didaktische Methoden und Hilfestellungen unter Verwendung immersiver Technologien (virtuelle oder erweiterte Realität oder eine Mischform daraus) für Schulungszwecke, Simulation von Notsituationen oder Fernunterstützung. 

Der Schlüssel für die Wiedererlangung von Punkten mit Investitionen ist: 

  • 1 Punkt:        Investitionen zwischen 5.000 und 25.000 Euro
  • 3 Punkte:       Investitionen zwischen 25.000 und 50.000 Euro
  • 6 Punkte:       Investitionen über 50.000 Euro 

» Nähere Informationen in italienischer Sprache