Kettenplatten aus Stahl
Antidumpingverfahren
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Produkt
bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mm, die für derzeit unter den Positionen 8426 , 8429 oder 8430 eingereihte Maschinen oder für derzeit unter der Position 8428 eingereihte Förderbänder verwendet werden
Land
China
KN-Code
ex 8431 49 20 , ex 8431 39 00 und ex 8431 49 80
Kläger
Duferco Travi e Profilati S.p.A.
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung C/2024/5264 vom 23. August 2024
Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahren bekannt
Im Juli 2024 erhielt die Europäische Kommission von Duferco Travi e Profilati S.p.A. einen Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmte Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3 000 mm, die für derzeit unter den Positionen 8426, 8429 oder 8430 eingereihte Maschinen oder für derzeit unter der Position 8428 eingereihte Förderbänder verwendet werden. Die betroffene Ware, mit Ursprung China, wird derzeit unter den KN-Codes ex 8431 49 20, ex 8431 39 00 und ex 8431 49 80 (TARIC-Codes 8431 49 20 10, 8431 39 00 20 und 8431 49 80 10) eingereiht.
Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen. Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2024/5264 (Amtsblatt C vom 23. August 2024) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl, mit Ursprung China, mit.
Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.
Postanschrift der Kommission:
Europäische Kommission, Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail-Adresse
- für Angelegenheiten, die das Dumping betreffen: TRADE-AD716-STS-DUMPING@ec.europa.eu
- für Angelegenheiten, die die Schädigung betreffen: TRADE-AD716-STS-INJURY@ec.europa.eu
Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.
Stand: 23.08.2024