Einreihung Kombinierte Nomenklatur: speziell geformte Halterung aus hitzebeständigem Draht aus nicht rostendem Stahl, die zur Fixierung des Heizelements eines Elektrogrills
Neue Durchführungsverordnung
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Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um eine speziell geformte Halterung aus hitzebeständigem Draht aus nicht rostendem Stahl, die zur Fixierung des Heizelements eines Elektrogrills verwendet wird. Der hitzebeständige Draht hält Temperaturen bis 800 °C stand.
Die Ware hat spezifische, auf eine bestimmte Art von Grillgerät abgestimmte Abmessungen sowie gebogene Enden, sodass die Halterung in einem Loch am Boden des Grillgehäuses (Schale) befestigt werden kann. Ihre Enden sind gebogen, um eine gesicherte Befestigung der Halterung in einem dafür vorgesehenen Loch am Boden des Grillgeräts zu ermöglichen. Die Halterung dient dazu, das Heizelement in der richtigen Position zu halten, indem sie sein Gewicht stützt und es fixiert. Die Ware hat keine zusätzliche Funktion (z. B. Heizfunktion)
Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7326 und 7326 20 00.
Die Ware ist ein wichtiger Bestandteil des Elektrogrills. Sie soll das Heizelement stützen und fixieren, um eine kontinuierliche und gleichmäßige Wärmeverteilung über die Grillfläche/den Grillrost zu gewährleisten, das Risiko elektrischer Gefahren zu verringern und die Lebensdauer sowohl des Heizelements als auch des Grillgeräts zu verlängern.
Aufgrund ihrer objektiven Merkmale ist die Ware jedoch nicht als ein ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung in Elektrowärmegeräten der Position 8516 geeignetes Teil zu betrachten. Eine Einreihung in die Position 8516 als Teil eines Elektrogrills ist daher ausgeschlossen. (Siehe auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Juli 2012 in der Rechtssache C-336/11, Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe GmbH u. a., ECLI:EU:C:2012:500, Rn. 34 und 35).
Folglich ist die Stahlhalterung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in die Position 7326 (Andere Waren aus Eisen oder Stahl) einzureihen. Die Ware ist daher gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2380 (Amtsblatt L vom 24. November 2025) in den KN-Code 7326 20 00 (Waren aus Eisen- oder Stahldraht) einzureihen.
Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 2,7 %.
Stand: 06.08.2025