Neuseeland Rechts-Update: Was Sie wissen müssen
Wichtige Neuerungen bei Auslandsinvestitionen, Verbraucherschutz und Datenschutz
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Der Beginn des Jahres 2026 bringt neue rechtliche Aspekte für Unternehmenstätigkeiten in Neuseeland mit sich. Die Änderungen können Auswirkungen auf diejenigen haben, die sog. „sensitive“ Vermögenswerte in Neuseeland erwerben möchten, personenbezogene Daten nach oder aus Neuseeland übermitteln oder dem neuseeländischen Verbrauchermarkt ausgesetzt sind.
Auslandsinvestitionen in „sensitive“ Land- oder bedeutende Unternehmensvermögenswerte
Investitionen aus dem Ausland in bistimmte Kategorien von Vermögenswerten in Neuseeland werden durch den Overseas Investment Act 2005 (OIA) geregelt. Änderungen am OIA treten am 6. März 2026 in Kraft. Diese Änderungen führen mehrere Neuerungen ein, darunter:
- Erlaubnis für Investoren mit einem Active Investor Plus-, Investor 1- oder Investor 2-Visum, bestimmte Häuser zu erwerben oder Land zu kaufen und ein Haus zu bauen, sofern der Wert mindestens 5 Mio. NZD beträgt. Derzeit sind relativ viele Investoren mit einem Visum in diesen Kategorien aktiv.
- Einführung eines neuen dreistufigen Prüfverfahrens, das wesentlich schnellere Entscheidungen bei geringeren Antragskosten ermöglichen soll. Der Test basiert auf einem risikoorientierten Ansatz. Werden keine wesentlichen Risiken festgestellt, sollen Anträge im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden. Der neue Test gilt für alle Vermögenswerte außer Farmland, Fischereiquoten oder Wohnland („residential land“).
- Aktualisierung der Zielbestimmung des OIA, um die wichtige Rolle ausländischer Investitionen am wirtschaftlichen Wachstum Neuseelands anzuerkennen.
Fair Trading Act: Deutliche Erhöhung der Strafen bei Verstößen
In der EU ansässige Organisationen, die in Neuseeland geschäftlich tätig sind und Waren oder Dienstleistungen auf dem neuseeländischen Markt anbieten, unterliegen dem Fair Trading Act 1986 (FTA). Der FTA ist eines der zentralen Verbraucherschutzgesetze Neuseelands und regelt irreführendes Verhalten, Offenlegungspflichten sowie faire Handelspraktiken. Die neuseeländische Regierung hat erhebliche Erhöhungen der Strafen bei Verstößen gegen den FTA angekündigt. Nach den vorgeschlagenen Änderungen steigen die Höchststrafen für die meisten Verstöße von bislang maximal 200.000 NZD für natürliche Personen und 600.000 NZD für juristische Personen pro Verstoß auf den jeweils höheren der folgenden Beträge:
- 1 Mio. NZD für natürliche Personen oder 5 Mio. NZD für juristische Personen;
- das Dreifache des erzielten wirtschaftlichen Vorteils oder des vermiedenen Verlusts; oder
- den Wert der Gegenleistung der Transaktion(en), die den Verstoß begründen.
Datenschutz-Update: Indirekte Datenerhebung
Am 1. Mai 2026 tritt eine Änderung des Privacy Act 2020, IPP 3A, in Kraft. Diese verpflichtet Behörden und Organisationen, die personenbezogene Daten indirekt einsammeln, die betroffene Person darüber zu informieren, dass ihre personenbezogenen Daten eingesammelt werden, sofern keine Ausnahme greift.
Praktisch bedeutet dies: Wenn Sie personenbezogene Daten indirekt einsammeln , sollten Sie die Bedingungen überprüfen, unter denen die Datenerhebung erfolgt. Dazu gehören insbesondere etwaige Offenlegungspflichten der Partei, die die Daten erhebt, sowie Ihre eigene Datenschutzerklärung, um die Einhaltung dieser neuen Anforderung sicherzustellen. Nichtbeachtung kann zu Strafen führen.
Checkliste
Die folgende Checkliste enthält praktische Schritte für in der EU ansässige Unternehmen, um ihre neuseelandbezogenen Aktivitäten, Marketingmaßnahmen und Datenverarbeitungspraktiken an die bevorstehenden regulatorischen Änderungen anzupassen:
- Überprüfen Sie sämtliche grenzüberschreitenden Marketingmaterialien und Darstellungen, um sicherzustellen, dass keine Inhalte enthalten sind, die in Neuseeland als irreführend angesehen werden könnten oder anderweitig gegen den FTA verstoßen.
- Prüfen Sie, wie personenbezogene Daten erhoben werden, und – sofern dies über Dritte erfolgt – überprüfen Sie die entsprechenden vertraglichen Regelungen.
- Überprüfen Sie zentralisierte Datenschutzerklärungen im Hinblick auf die Einhaltung des neuseeländischen Datenschutzgesetzes.
Diese Entwicklungen unterstreichen die Bedeutung für europäische Unternehmen, die spezifische Compliance in Neuseeland im Rahmen umfassender grenzüberschreitender Investitions-, Verbraucher- und Daten-Governance-Strategien zu überprüfen. Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Themen oder zur Geschäftstätigkeit in Neuseeland haben, wenden Sie sich bitte an Erich Bachmann und Julika Wahlmann-Smith von Hesketh Henry.
Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und dienen lediglich als Leitfaden. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung. Sämtliche Verweise auf Gesetze und Rechtsvorschriften beziehen sich auf das Recht und die Gesetzgebung Neuseelands.
Dieser Beitrag wurde uns von Erich Bachmann und Julika Wahlmann-Smith, Hesketh Henry, Auckland, zur Verfügung gestellt.