Neuseeland Rechts-Update: Was Sie wissen müssen – Fair Trading Amendment Bill
Was der Fair Trading Amendment Bill für Unternehmen konkret bedeutet
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Dieser Beitrag wurde uns von Julika Wahlmann-Smith (Partner) und James Jacobi (Solicitor), Hesketh Henry, Auckland, zur Verfügung gestellt.
Der Fair Trading Amendment Bill (der „Gesetzentwurf“) zielt darauf ab, die Risiken für Unternehmen erheblich zu erhöhen. Sollte er in seiner derzeitigen Fassung verabschiedet werden, erhielte die Commerce Commission (neuseeländische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde) wirksamere Durchsetzungsinstrumente, und die Folgen eines Verstoßes gegen den Fair Trading Act würden sich deutlich verschärfen.
Höhere Höchststrafen
Der Gesetzentwurf führt ein zweistufiges zivilrechtliches Sanktionsregime ein. Vereinfacht gesagt fallen die schwerwiegenderen Handelsverbote unter Stufe 1, während die eher technischen Offenlegungs- und Compliance-Pflichten unter Stufe 2 fallen.
Stufe 1 umfasst unzumutbares Geschäftsgebaren (unconscionable conduct), irreführendes Verhalten in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Beschäftigung, unbelegte Behauptungen, falsche oder irreführende Angaben, Lockvogelwerbung sowie missbräuchliche Vertragsklauseln. Nach der neuen Regelung würde die zivilrechtliche Höchstgeldbuße für derartige Verstoße (neben anderen) dem jeweils höheren der folgenden Beträge entsprechen:
- der Gegenleistung für die betreffende Transaktion;
- dem Dreifachen des erzielten Gewinns oder des vermiedenen Verlusts, sofern sich dieser ohne Weiteres feststellen lässt; oder
- 1 Mio. NZD für eine natürliche Person bzw. 5 Mio. NZD für Organisationen.
Stufe 2 erfasst eine Reihe von verbrauchergerichteten Offenlegungs- und Verfahrenspflichten, darunter solche im Zusammenhang mit Verbraucherinformationsstandards, Teilen der Layby-Regelung (Anzahlungs- bzw. Ratenkaufsystem), der Offenlegung erweiterter Garantien sowie den Regeln zum Ablauf von Geschenkkarten. Nach der neuen Regelung würden sich die Höchststrafen für diese Verstoße auf 60.000 NZD für eine natürliche Person und 200.000 NZD für Organisationen erhöhen (gegenüber bisher 10.000 NZD bzw. 30.000 NZD je Zuwiderhandlung).
Nicht alle Zuwiderhandlungen würden in die zivilrechtliche Durchsetzung überführt. Eine strafrechtliche Haftung bliebe für einen enger gefassten Kreis von Verhaltensweisen bestehen, darunter die Entgegennahme von Zahlungen ohne Lieferabsicht, Schneeballsysteme sowie schwerwiegende Verstoße gegen die Produktsicherheit. Bei den schwerwiegendsten Straftatbeständen entsprechen die Höchstgeldstrafen den höheren zivilrechtlichen Sanktionen.
Ein neues zivilrechtliches Haftungsregime
Die Bedeutung des Gesetzentwurfs liegt nicht allein in den höheren Strafen, sondern auch in der Art und Weise, wie Verstoße durchgesetzt werden. Für die meisten aufgeführten Zuwiderhandlungen wird die Commission zivilrechtliche Rechtsbehelfe geltend machen können, darunter Feststellungsurteile, Schadensersatz, Unterlassungsverfügungen und zivilrechtliche Geldbußen.
Die Commission wird ihre Verfahren nach dem zivilrechtlichen Beweismaßstab (überwiegende Wahrscheinlichkeit) führen, statt nach dem höheren strafrechtlichen Maßstab des Nachweises ohne vernünftigen Zweifel.
Safe Harbour für die proaktive Betrugsbekämpfung
Der Gesetzentwurf soll zudem eine schnellere Unterbindung von Betrug fördern, indem er Anbietern von Online-Diensten eine bedingte Einrede gegen die zivilrechtliche Haftung einräumt, sofern sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um mutmaßliche Betrugsaktivitäten zu unterbinden.
Die nächsten Schritte
Der Gesetzentwurf wurde am 13. Mai eingebracht. Der Finanz- und Haushaltsausschuss (Finance and Expenditure Committee) nimmt derzeit bis zum 16. Juli Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf entgegen. Da sich das Parlament am 1. Oktober vor den diesjährigen Parlamentswahlen am 7. November auflösen wird, ist ungewiss, ob der Gesetzentwurf im Jahr 2026 noch verabschiedet wird.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen, indem sie:
- ihre kundengerichtete Werbung, Preisgestaltung und Vertriebspraxis auf die allgemeine Einhaltung des Fair Trading Act überprüfen;
- ihre Standardvertragsformulare und Offenlegungsprozesse prüfen;
- als Anbieter von Online-Diensten sicherstellen, dass ihre Prozesse zur Erkennung von und Reaktion auf Betrug schnelle, dokumentierte Entscheidungen ermöglichen; und
- sicherstellen, dass Geschäftsführung und leitende Angestellte das erhöhte Durchsetzungs- und Sanktionsrisiko verstehen.
Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell und allgemeiner Natur. Sie sollten lediglich als Orientierung und nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung verwendet werden. Bei Bedarf sollte gezielter Rechtsrat eingeholt werden.