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In der rechten Bildhälfte sieht man einen Hammer und eine runde Unterlage, daneben eine goldene Waage. Die Objekte liegen auf einem weißen Tisch, auf dem sich auch ein Clipboard, ein Kugelschreiber und ein Laptop befinden.
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Australien: News aus dem Steuerrecht

Neue öffentliche Country-by-Country-Reporting-Pflichten – Auswirkungen auf österreichische Konzerne

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Australien Beratung
Stand: 24.06.2026

Dieser Beitrag wurde uns von Danielle Sherwin, RSM Australia, Sydney, zur Verfügung gestellt.

Australien hat neue, umfangreiche Vorschriften zur öffentlichen Country-by-Country-(CbC)-Berichterstattung eingeführt. Die neuen Regeln gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2024 beginnen. Für viele europäische Konzerne ist daher erstmals das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025 betroffen (bzw. 30. Juni 2025 bei australischem Geschäftsjahr). Der öffentliche CbC-Bericht muss innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende beim australischen Finanzamt (ATO) eingereicht werden.

Wer ist betroffen?

Die Regelung gilt grundsätzlich für Konzerne, wenn:

  • der Konzern als CbC-Berichtseinheit gilt (typischerweise bei einem weltweiten Umsatz von mindestens AUD 1 Mrd.)
  • eine Präsenz in Australien besteht (z.B. Tochtergesellschaft, Niederlassung oder Betriebsstätte), und
  • mindestens AUD 10 Mio. australische Einkünfte erzielt werden.

Die Verpflichtung trifft nicht die australische Tochtergesellschaft, sondern direkt die oberste Konzerngesellschaft (Global Parent Entity) in Österreich. Diese muss sich beim ATO registrieren und den Bericht einreichen.

Unterschiede zu den EU-Regeln

Die australischen Vorschriften unterscheiden sich von der europäischen öffentlichen CbC-Berichterstattung. Während Australien eine länderbezogene Darstellung für Australien, sowie für bestimmte definierte „specified countries“ verlangt, können die übrigen Länder zusammengefasst als „Rest of World“ dargestellt werden. Die EU-Regelung fokussiert sich hingegen hauptsächlich auf EU-Mitgliedstaaten, sowie bestimmte gelistete nicht kooperative Staaten.

Die Einreichung in Australien erfolgt zentral über das australische Finanzamt (ATO) in einem vorgeschriebenen XML-Format. Dadurch ist die australische Berichterstattung standardisiert und lässt weniger Spielraum bei der Aufbereitung und Veröffentlichung der Daten. Ein bereits erstellter EU-Public-CbC-Bericht erfüllt daher die australischen Anforderungen nicht automatisch. Betroffene Konzerne müssen sicherstellen, dass die australischen Vorgaben separat geprüft und umgesetzt werden.

Warum ist das relevant?

Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen (bis zu AUD 825.000). Österreichische Konzerne müssen daher sicherstellen, dass die australischen Anforderungen rechtzeitig berücksichtigt werden und die Berichterstattung mit anderen öffentlichen Angaben abgestimmt ist.

Praktische Empfehlung

Die australischen Finanzteams sollten die Konzernzentrale frühzeitig über mögliche Verpflichtungen informieren. Da die Verantwortung beim Global Parent Entity liegt, ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Australien und dem Head Office entscheidend, um Fristen einzuhalten und Strafen zu vermeiden.

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