Serbien: Neue Meldepflichten für ausländische Bankkunden bis 2027
Verschärfte Anforderungen zur Meldung von Wohnsitz und Identifikationsnummer
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Serbien hat die Vorschriften über die Eröffnung und Führung von Dinar- und Devisenkonten von in Serbien ansässigen ausländischen Staatsbürgern sowie von Nichtansässigen (d.h. ausländischen Personen ohne Aufenthaltstitel in Serbien) – novelliert. Die Novelle tritt am 18.7.2026 in Kraft.
Laut Verfügung der Nationalbank Serbien müssen serbische Banken – bei Bedarf – ihre bereits bestehenden Kunden auffordern, die folgenden Unterlagen bzw. Angaben nachzureichen:
- gültiger Reisepass zur Feststellung des Aufenthalts- bzw. Wohnortes;
- gegebenenfalls die in Serbien vergebene Ausländeridentifikationsnummer (bei Ansässigen);
- die im Heimatstaat ausgestellte persönliche Identifikations- bzw. Bürgernummer.
Frist: Bis 2027 auf Antrag der serbischen Bank. Bei Nichteinreichung ist die serbische Bank berechtigt, die Nutzung von Kontodienstleistungen vorübergehend einzuschränken, bis die erforderliche Dokumentation vollständig vorliegt.
Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad steht Ihnen bei weiteren Fragen per E-Mail gerne zur Verfügung.
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