Mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 % zählt Serbien zu den steuerlich attraktiveren Standorten auf dem Balkan.
Sie ziehen in Erwägung, Ihre Geschäftstätigkeiten nach Serbien auszuweiten? Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Steuerarten, die Sie in Serbien erwarten:
- Allgemeine Mehrwertsteuer 20 %
Diese fällt beim Import sowie beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen an und wird, sofern nichts anderes verbeinbart wurde, in der Regel vom serbischen Käufer (Importeur) getragen.
Der gesenkte Mehrwertsteuersatz von 10 % gilt beispielsweise für gewisse Lebensmittel, Schulbücher, medizinische Produkte. - Einkommenssteuer 10 %
Jede Art von Einkommen einer natürlichen Person (Lohn bzw. Gehalt, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw.) wird grundsätzlich mit 10 % besteuert. - Für die private Nutzung eines Dienstwagens behält der Arbeitsgeber 1 % des Fahrzeugwertes ein und führt diesen Betrag an die zuständigen Behörden ab.
- Luxuseinkommenssteuer 10 % bzw. 15 %
Übersteigen die Einkünfte einer Person einen jährlich festgelegten Schwellenwert, fällt zusätzlich eine Steuer von 10 % bzw. bei noch höheren Einkünften von 15 % an. - Körperschaftssteuer 15 %
Der Gewinn eines Unternehmens unterliegt der Körperschaftssteuer. Um in Serbien erwirtschaftete Profite nach Österreich überweisen zu können, muss der Bank eine Bestätigung über die gezahlte Körperschaftssteuer vorgelegt werden. - Quellensteuer 20 %
Bei grenzüberschreitenden Leistungen kann in bestimmten Fällen eine Quellensteuer von 20 % anfallen. Dies betrifft unter anderem Dividenden, die Übertragung von Urheberrechten sowie bestimmte Beratungsleistungen, einschließlich Steuer- und Rechtsberatung. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Serbien und Österreich kann die Quellensteuer gesenkt oder teilweise auch vermieden werden. - Übertragung der absoluten Rechte 2,5 %
Beim Kauf bestimmter Vermögensgegenstände von Privatpersonen, beispielsweise eines gebrauchten Fahrzeugs oder einer Bestandswohnung, fällt eine Steuer auf die Übertragung absoluter Rechte in Höhe von 2,5 % an. Im Kaufvertrag wird festgelegt, welche Vertragspartei diese Steuer an das serbische Finanzamt abführt. - Verbrauchssteuer (Akzise)
Sowohl beim Import als auch bei der Inverkehrbringung bestimmter Waren, wie Genussmitteln und Kraftstoffen, wird in Serbien eine Verbrauchssteuer gezahlt. Die entsprechenden Abgabensätze werden jährlich festgelegt und veröffentlicht.
Weitere News und Veranstaltungstipps zu Serbien als auch Marktinformationen zu unseren Betreuungsländern Nordmazedonien oder Montenegro.