Serbien: Einfuhr- und Transitverbot tierischer Nahrungsmittel und Erzeugnisse
Marktschutzmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche sowie die Schweinepest
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Am 15.7.2026 wurde die serbische Novelle der Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS, Foot-and-Mouth Disease) aktualisiert. Damit werden der Import- und Transit der folgenden Sendungen nach/durch Serbien untersagt:
- Lebendvieh (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und weitere Paaarhufer)
- Fleisch und Fleischprodukte
- Milch und Milchprodukte
- Tiefgekühltes Sperma von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
- Tierhäute
- Stroh und Heu
- und Weiteres
Das Einfuhr- und Transitverbot gilt:
- wenn die Sendungen aus Ländern mit einem bestätigten oder vermuteten MKS-Ausbruch stammen,
- bei Transitbeförderung solcher Länder (z.B. Kroatien),
- oder wenn ein Transit durch Sperr-, Schutz- oder Überwachungszonen in Staaten mit bestätigten MKS-Fällen durchgeführt wurde.
Die serbischen Behörden behalten sich vor, die Maßnahmen auf Basis der epidemiologischen Lage und einer laufenden Risikobewertung auszuweiten, anzupassen oder bei international anerkannten seuchenfreien Zonen wieder aufzuheben. Aufgrund der letztjährigen Erfahrung sollte beachtet werden, dass Ausnahmen nur zögerlich anerkannt werden und Sendungen mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.
An den serbischen Grenzpunkten werden sporadisch Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. Schweinepest Zusätzlich belastet die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest die serbische Landwirtschaft. Allein im Juli 2026 wurden in einem Großbetrieb rund 11.000 Schweine gekeult, während in weiteren betroffenen Regionen bereits tausende Tiere getötet werden mussten.
Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne per E-Mail zur Verfügung.
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