Serbien: Neue Protestmaßnahmen der Frächter ab September 2026 möglich
Bis 10. August 2026: Westbalkan-Frächter drängen auf rasche EU-Lösung
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Westbalkan-Frächter fordern rasche Lösung von der EU-Kommission
Vertreter von Frächterverbänden aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Nordmazedonien haben am 30.6.2026 im Rahmen einer Pressekonferenz in Belgrad ihre gemeinsame Forderung nach einer Aussetzung der 90/180-Tage-Aufenthaltsregel der EU-Länder für Berufskraftfahrer wiederholt. Wie erinnerlich, können laut EU-Aufenthaltsrecht LKW-Fahrer in einem Zeitrahmen von 6 Monaten kumulativ maximal 90 Tage die EU-Länder befahren, wobei eine Beantragung eines EU-Aufenthaltsvisums ausgeschlossen ist. Die Branche erwartet von der Europäischen Kommission bis zum 10. August 2026 einen konkreten und unmittelbar umsetzbaren Lösungsvorschlag, um die uneingeschränkte Tätigkeit von Fahrern und Transportunternehmen sicherzustellen. Sollte bis dahin keine tragfähige Lösung vorliegen, wollen die Verbände über weitere gemeinsame Maßnahmen beraten. Gleichzeitig betonten sie ihre Entschlossenheit, ihre Unternehmen und Arbeitsplätze in der Region zu erhalten und eine praktikable Regelung für den internationalen Straßengüterverkehr zu erreichen. Dies könnte ab September 2026 zu erneuten Grenzblockaden in der Region führen. Benötigen Sie einen Frächter für Warenlieferungen aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien oder Montenegro in die EU, finden jedoch keinen verfügbaren Transportpartner?
Mit einer eigens geschaffenen Vermittlungsbörse unterstützt der Fachverband für Güterbeförderung der Wirtschaftskammer Österreich „Die Transporteure“ österreichische Unternehmen dabei, rasch und unkompliziert geeignete Frächter für Transporte in und aus dem Westbalkan zu finden.
Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link auf dem Portal des Verbandes.
Vorgeschichte zu den Grenzblockaden der Frächter
Nach der Einführung des neuen Entry/Exit-Systems (EES) stehen Transportunternehmen aus Drittstaaten vor erheblichen Herausforderungen im Zusammenhang mit den EU‑Aufenthaltsbestimmungen. Gemäß EU‑Recht dürfen Fahrer aus Nicht-EU-Ländern innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen lediglich 90 Tage im EU-Gebiet verbringen – eine Regelung, die den tatsächlichen Bedarf der Branche deutlich unterschreitet. Eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts über ein Visum ist derzeit rechtlich nicht möglich.
Aus diesem Grund hatte der serbische Frächterverband gemeinsam mit Frächtern aus Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie weiteren Nachbarländern zu Protestmaßnahmen gegriffen und die Grenzübergänge zu EU‑Mitgliedstaaten blockiert.Die Blockaden wurden am 30.01.2026 wieder aufgehoben, nachdem die Europäische Kommission in Brüssel zugesagt hatte, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit der Erarbeitung praktikabler Lösungen für die Branche befassen soll.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter Belgrad.
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