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Auf einem großen Gewässer fährt ein großer Frachter mit vielen gestapelten Containern. Im Hintergrund ist ein Hafen mit vielen weiteren Containern, Frachtern und Anlagestellen
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China baut rechtliche Instrumente zur Abwehr ausländischer wirtschaftlicher Beschränkungen weiter aus

Neue chinesische Regelungen zur Sicherheit der Lieferketten und zur Bekämpfung unzulässiger extraterritorialer Anwendung ausländischer Gesetze

Lesedauer: 3 Minuten

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China Energiewirtschaft Logistik
24.04.2026

Die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit ist ein zentrales politisches Ziel Chinas und wird ausdrücklich im aktuellen 15. Fünfjahresplan hervorgehoben.

Vor diesem Hintergrund hat der chinesische Staatsrat im April 2026 zwei neue Verordnungen erlassen, die ohne Übergangsfrist unmittelbar in Kraft getreten sind.

Am 7. April 2026 veröffentlichte China die Verordnung zur Sicherheit der Industrie‑ und Lieferketten (Staatsratsdekret Nr. 834), am 13. April 2026 folgte die Verordnung zur Bekämpfung unzulässiger extraterritorialer Gerichtsbarkeit durch ausländische Staaten (Staatsratsdekret Nr. 835). Beide Regelwerke ergänzen sich systematisch und erweitern das bestehende chinesische Anti‑Sanktions‑ und Gegenmaßnahmenregime. 

Diese Verordnungen richten sich insbesondere gegen ausländische Gesetze und Maßnahmen mit extraterritorialer Wirkung, wie US‑amerikanische Sanktionsprogramme (OFAC), einschließlich der Entity‑List‑Mechanismen, sowie gegen europäische Sanktions‑, Export‑ und Lieferkettenregelungen, die zur Ausgrenzung chinesischer Unternehmen aus internationalen Geschäfts‑ und Wertschöpfungsketten führen könnten. China betrachtet solche Regelungen als wirtschaftlich diskriminierend und sieht sie als Anlass für rechtliche Gegenreaktionen zum Schutz chinesischer Unternehmen und Lieferketten.

Verordnung zur Sicherheit der Industrie‑ und Lieferketten (Staatsratsdekret Nr. 834)

Offizielle chinesische Version
Inoffizielle englische Version 

  • Verabschiedet am 7. April 2026; trat ohne Übergangsfrist in Kraft; der konkrete sachliche Anwendungsbereich wird schrittweise ausgestaltet
  • Entspricht funktional einem umfassenden staatlichen „Industrial Supply Chain Security Act“ und behandelt Lieferketten als sicherheitsrelevantes Schutzgut
  • Ziel ist die Stärkung der Resilienz, eine verbesserte Risikobewertung sowie der Aufbau von Frühwarn‑ und Notfallmechanismen
  • Schafft eine einheitliche rechtliche Grundlage für Maßnahmen zum Schutz strategischer Industrie‑ und Lieferketten
  • Ermöglicht Untersuchungen und Gegenmaßnahmen bei Gefährdung chinesischer Lieferketten durch externe Einflüsse
  • Verbindet Lieferketten‑Sicherheit explizit mit dem bestehenden chinesischen Anti‑Sanktions‑ und Außenwirtschaftsrahmen
  • Verpflichtet chinesische Organisationen und Einzelpersonen zur Kooperation mit staatlichen Stellen
  • Sendet zugleich ein deutliches Signal an ausländische Staaten, keine wirtschaftlich diskriminierenden Maßnahmen gegenüber China zu ergreifen

Verordnung zur Bekämpfung unzulässiger extraterritorialer Gerichtsbarkeit durch ausländische Staaten (Staatsratsdekret Nr. 835)

Offizielle chinesische Version
Inoffizielle englische Übersetzung 

  • Verabschiedet am 13. April 2026; trat ohne Übergangsfrist in Kraft
  • Funktional vergleichbar mit einem staatlichen Blocking‑Statute zur Abwehr extraterritorial wirkender ausländischer Gesetze
  • Nicht zu verwechseln mit klassischen Sanktionslisten oder der „Unreliable Entity List“ des chinesischen Handelsministeriums
  • Ziel ist die Abwehr ausländischer Gesetze und Maßnahmen mit unzulässiger extraterritorialer Wirkung, die chinesische Unternehmen oder Personen erfassen
  • Etabliert einen staatlichen Prüf‑ und Koordinierungsmechanismus, der feststellt, ob eine ausländische Maßnahme als unzulässig einzustufen ist
  • Verpflichtet chinesische Organisationen und andere in China handelnde Akteure, die als unzulässig fesgestellten ausländischen Maßnahmen mit extraterritorialer Wirkung nicht umzusetzen
  • Ermöglicht staatliche Gegenmaßnahmen sowie zivilrechtliche Ansprüche bei Schäden durch die Umsetzung solcher ausländischer Maßnahmen
  • Verankert und stärkt Chinas bestehenden Anti‑Sanktions‑ und Anti‑Extraterritorialitäts‑Rechtsrahmen auf Staatsratsebene

Wertung

Mit den beiden Verordnungen baut China seine rechtlichen Instrumente zur Abwehr ausländischer wirtschaftlicher Beschränkungen weiter aus. Die Regelungen sind Teil eines langfristig angelegten politischen und rechtlichen Rahmens, dessen praktische Anwendung bislang überwiegend selektiv und politisch kontextabhängig erfolgt. Für international tätige Unternehmen gewinnt insbesondere das Zusammenspiel zwischen ausländischem Sanktionsrecht und chinesischem Gegenmaßnahmenrecht an Bedeutung.


Ansprechpartner: AußenwirtschaftsCenter Peking
Wirtschaftsdelegierter Franz Rößler
Herr Fan Zhang
T +86 10 8510 8527 5050 
peking@wko.at

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