Detailansicht Einkaufswagen gefüllt mit Lebensmitteln
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Ungarn führt Importregistrierungspflicht auf bestimmte landwirtschaftliche Produkte ein

Die Maßnahme tritt am 16. April in Kraft

Lesedauer: 3 Minuten

Ungarn Agrarwirtschaft Nahrungsmittel/Softdrinks Wein/Bier/Spirituosen

Mit der Regierungsverordnung Nr. 80/2024 (IV.11.) wurde in Ungarn angesichts des Ausnahmezustandes wegen Kriegssituation in der Ukraine eine Importregistrierungspflicht beim Nationalen Amt für die Sicherheit der Lebensmittelketten (NEBIH) für bestimmte landwirtschaftliche Produkte eingeführt.

Die Registrierungspflicht bezieht sich auf folgende Produkte (ausg. Samen zur Aussaat):

Zolltarifnummer Produktbezeichnung
0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202 Fleisch von Rindern, gefroren
0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
ex 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel "Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner", frisch, gekühlt oder gefroren
0407 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht
0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
ex 1001 99 00 Weizen
1002 Roggen
1003 Gerste
1005 90 00 Mais (ausgenommen Samen zur Aussaat)
1008 Buchweizen, Hirse, Kanariensaat und anderes Getreide
1101 Mehl von Weizen oder Mengkorn
1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn
1104 Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken, geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten, geschrotet oder anders bearbeitet sowie Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen (ausg. Mehl von Getreide sowie geschälter und halb- oder vollständig geschliffener Reis und Bruchreis)
1205 10 90; 1205 90 Rapssamen oder Rübsensamen, auch geschrotet
1206 00 91;1206 00 99 Sonnenblumenkerne, auch geshrotet
1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert
1514 Rapsöl, Rübsenöl und Senfsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert
1905 1000 Knäckebrot
2005 Gemüse, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Zucker, Essig oder Essigsäure), ungefroren (ausg. Tomaten, Pilze und Trüffeln)
2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, teilweise gegoren und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol oder mit einem vorhandenen Gehalt an zugesetztem Alkohol von > 0,5% vol

Die Maßnahme tritt in 5 Tagen, d.h. am 16. April in Kraft und bleibt solange gültig, bis in Ungarn gemäß Regierungsverordnung Nr. 424/2022 (X.28.) der Ausnahmezustand in Kraft ist: d.h. aktuell bis 24. Mai 2024, wobei das ungarische Parlament bereits über eine Verlängerung bis 19. November 2024 entschieden hat.

Transitlieferungen sowie die Einfuhr von Produkten für den privaten Verbrauch (max. 25 Liter bzw. 25 kg) müssen nicht registriert werden.

Die Registrierung erfolgt schriftlich in ungarischer Sprache und geht zu Lasten des Verkäufers.

Die Registrierung muss auf dem auf der Website des NÉBIH veröffentlichten Formular spätestens 24 Stunden vor der Einfuhr bzw. bei Luft- oder Wassereinfuhren spätestens 6 Stunden vor der Einfuhr erfolgen.

In einer Meldung können mehrere Einfuhren – für dasselbe meldepflichtige Produkt – angegeben werden, sofern die Einfuhrtermine nicht über den 30. Tag nach der Meldung hinausgehen.

NÉBIH sendet dem Antragsteller in Kürze eine elektronische Bestätigung über die Annahme eines vollständig ausgefüllten Antrags.

Die Dokumentation der Registrierung mit dem Transport mitgeführt werden. Die Einhaltung der Bestimmungen wird von der Polizei und der Steuerbehörde kontrolliert.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verhängt die Polizei oder die Steuerbehörde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 40 % des Warenwerts ohne Mehrwertsteuer.

Die Anmeldung enthält folgende Daten

  • Bei natürlichen Personen und Einzelunternehmern: Persönliche Identifikationsdaten, Wohnadresse, falls vorhanden: FELIR-Nummer (Identifikationsnummer vom NÉBIH-Informationssystem), Staatsbürgerschaft, Kontaktdaten zur elektronischen und postalischen Kontaktaufnahme
  • Bei Firmen: Name, Sitz und – falls vorhanden – Adresse, Steuernummer, Handelsregisternummer der Niederlassung in Ungarn, in Ermangelung einer Niederlassung: andere Registrierungsnummer zur Identifizierung, FELIR-Nummer, Benennung des Staates, der Aufgaben im Zusammenhang mit seiner amtlichen Registrierung wahrnimmt, Kontaktdaten zur elektronischen und postalischen Kontaktaufnahme
  • Produktbezeichnung und Zolltarifnummer
  • Quantitäts- und Qualitätsmerkmale
  • Aktueller Marktpreis des Produkts
  • Speichort und Herkunftsland
  • Name und Anschrift des Empfängers, an den das meldepflichtige Produkt geliefert wird
  • der geplante Zeitraum der Einfuhr des meldepflichtigen Produkts, der nicht über den 30. Tag ab dem Datum der Meldung hinausgehen darf; sowie
  • Eigentümer, Betreiber, Kennzeichen des Beförderungsmittels bzw. bei Eisenbahnbeförderungsmitteln die Gleisnummer.

Wir stehen bei Fragen gerne zur Verfügung: Schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Stand: 16.04.2024

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