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Person sitzt in hellem Büroraum vor Laptop und sichtet Dokumente
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Ungarn: Deutsch bleibt in Verrechnungspreisdokumentation weiter zulässig

Starke Interessenvertretung zeigte Wirkung

Lesedauer: 1 Minute

Ungarn
13.01.2026

Am 23. Dezember 2025 wurde die Verordnung 45/2025. (XII. 23.) des ungarischen Wirtschaftsministeriums (NGM) veröffentlicht, die mehrere Änderungen im ungarischen Rechtsrahmen zur Verrechnungspreisdokumentation mit sich bringt. 

Bereits zuvor, zwischen dem 2. und 10. Dezember 2025, hatte das Ministerium den Verordnungsentwurf im Rahmen einer öffentlichen Konsultation veröffentlicht.

Der ursprüngliche Plan sah vor, dass die Verwendung der deutschen (sowie französischen) Sprache bei der Verrechnungspreisdokumentation und bei allen relevanten Hintergrunddokumenten (z. B. Rechnungen, internen E‑Mails etc.) nicht mehr zulässig sein sollte. Stattdessen sollten ausschließlich ungarisch- oder englischsprachige Dokumente akzeptiert werden. 

Diese geplante Einschränkung hätte für in Ungarn tätige österreichische Niederlassungen einen erheblichen administrativen und finanziellen Mehraufwand bedeutet – und darüber hinaus ebenso für deutsche, schweizerische und französische Unternehmen.

Die verpflichtende Erstellung bzw. Bereitstellung sämtlicher Unterlagen in ungarischer oder englischer Sprache hätte insbesondere zusätzliche Übersetzungskosten verursacht und die administrativen Prozesse deutlich erschwert. 

Aus diesem Grund hat das AußenwirtschaftsCenter Budapest seine Stellungnahme noch im Dezember an das Wirtschaftsministerium übermittelt und darauf hingewiesen, dass diese Änderung die Wettbewerbsfähigkeit ausländischer Unternehmen in Ungarn unnötig belasten würde. 

Zur erfolgreichen Intervention hat auch das AußenwirtschaftsCenter Budapest beigetragen: In der am 23. Dezember veröffentlichten endgültigen Version der Verordnung wurde festgelegt, dass die Verwendung der deutschen Sprache weiterhin möglich bleibt.

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