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Eine Drohne in der Luft
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 Übersicht US-Zölle auf Drohnen und deren Komponenten

Aktuelle Maßnahmen, betroffene Produktgruppen und Rechtsgrundlage

Lesedauer: 3 Minuten

USA Metalle/Verarbeitung
20.08.2026

Die US‑Regierung verfolgt mit sektoralen Zöllen auf unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS - unmanned aircraft systems) sowie ihrer Teile und Komponenten das Ziel, die nationale Sicherheit zu stärken, die Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten zu reduzieren sowie allfällige Sicherheitsrisiken durch Datenabflüsse an ausländische Regierungen zu unterbinden. 

Was gilt aktuell?

Mit Presidential Proclamation vom 13. August 2026 wurden Zölle auf unbemannte Drohnen (UAS) sowie ihre Teile und Komponenten eingeführt. Die Zollmaßnahmen treten je nach Art der UAS bzw. UAS-Komponenten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Maßgeblich sind dabei insbesondere das Gewicht der UAS sowie die technischen Merkmale der jeweiligen Produkte 

Ab 3.9.2026 gilt: 

  • 100 % Zoll auf unbemannte Luftfahrtsysteme mit einem maximalen Startgewicht von mehr als 25 kg, unbemannte Luftfahrtsysteme mit integrierter Wärmebildtechnik, dazugehörige Dockingstationen sowie bestimmte kritische UAS-Komponenten (Anhang I)
  • 25 % Zoll auf unbemannte Luftfahrtsysteme mit einem maximalen Startgewicht von 25 kg oder weniger (Anhang II

Diese Zölle gelten für Waren, die ab 3. September 2026, 00:01 Uhr EDT, zum freien Verkehr abgefertigt oder aus Zolllagern entnommen werden. 

Ab 9.2.2027 gilt:

  • 25 % Zoll auf bestimmte Drohnen-Komponenten aus dem Anhang III 

Diese Zölle gelten für Waren, die ab 9. Februar 2027, 00:01 Uhr EDT, zum freien Verkehr abgefertigt oder aus Zolllagern entnommen werden.

Betroffene Produkte

Die erfassten Produkte sind Drohnen, unbemannte Luftfahrtsysteme mit Wärmebildtechnik, Dockingstationen von unbemannten Luftfahrtsystemen sowie ausgewählte kritische Komponenten gemäß Anhang I und Anhang III der Proklamation.

Sonderregelungen für bestimmte Herkunftsländer 

Für Produkte aus der EU, Japan, Südkorea, Taiwan, der Schweiz und Liechtenstein wird der Zollsatz auf maximal 15%, für Produkte aus dem Vereinigten Königreich auf maximal 10% begrenzt. Voraussetzung ist, dass die kritischen Komponenten und Technologien überwiegend aus den USA oder den begünstigten Ländern stammen und dies vom Importeur entsprechend zertifiziert ist.

Präsidentielle Rechtsakte und Rechtsgrundlage 

Die sektoralen Zölle auf Polysilizium und deren Derivatprodukte werden durch folgende präsidentielle Rechtsakte umgesetzt:

Die neuen Zölle stützen sich auf Section 232 (des Trade Expansion Act von 1962). Rechtlicher Hintergrund dieser Maßnahmen ist eine Section‑232‑Untersuchung des Handelsministeriums, in der festgestellt wurde, dass umfangreiche Importe von Polysilizium‑ und Polysiliziumderivatprodukten die nationale Sicherheit, die industrielle Basis sowie die Halbleiter- und Solarindustrie der Vereinigten Staaten beeinträchtigen können. 

Die sektoralen Zölle auf unbemannte Luftfahrzeugsysteme und deren Komponenten werden durch die Presidential Proclamation vom 13. August 2026 und dem Fact Sheet vom 13. August 2026  umgesetzt. Die neuen Zölle stützen sich auf Section 232 (des Trade Expansion Act von 1962). Rechtlicher Hintergrund dieser Maßnahmen ist eine Section‑232‑Untersuchung des Handelsministeriums, in der festgestellt wurde, dass die starke Abhängigkeit von ausländischen Drohnen und anderen kritischen Komponenten die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden kann.

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