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Ein Zollbeamter blättert Zollpapiere durch
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USA: Reziproke Zölle für Handelspartner

Aktuelle Beschlüsse, Ausnahmen und Grundlagen

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USA
25.02.2026

Aktuelle Entwicklungen

Am 20. Februar hat der US-Supreme Court in einer wegweisenden 6-3-Entscheidung entschieden, dass Präsident Trump seine Befugnisse durch den Einsatz von umfassenden Zöllen unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) von 1977 überschritten hat und diese daher nicht rechtmäßig sind. Dies veranlasste das Weiße Haus zur einer unmittelbaren Beendigung der Zölle auf Basis von IEEPA am selben Tag auf Basis Court Urteils. 

Gleichzeitig wurde die Fortführung der Aussetzung der zollfreien De-minimis-Behandlung für alle Länder, sowie eine Proklamation zur Verhängung eines temporären Importzuschlags zur „Bekämpfung grundlegender internationaler Zahlungsprobleme“ von 10 % (ad valorem) für die Dauer von 150 Tagen auf Basis des Kapitels 122 (Section 122) des Handelsgesetz von 1974 (Trade Act of 1974), gültig ab 24. Februar 2026, erlassen. Eine Ankündigung zur Anhebung auf 15% ist bislang nicht rechtswirksam umgesetzt worden.

Ausnahmen 

Ausnahmen gelten für Waren aus den Anhang I und Anhang II. Dies sind:

  • bestimmte kritische Mineralien
  • Metalle, die in Währung und Barren verwendet werden
  • Energie und Energieerzeugnisse
  • Naturressourcen und Düngemittel, die in den Vereinigten Staaten nicht angebaut, abgebaut oder anderweitig hergestellt werden können oder nicht in ausreichender Menge, um die inländische Nachfrage zu decken
  • bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, einschließlich Rindfleisch, Tomaten und Orangen
  • Pharmazeutika und pharmazeutische Inhaltsstoffe
  • bestimmte Elektronikprodukte
  • Personenkraftwagen, bestimmte leichte Nutzfahrzeuge, bestimmte mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge, Busse sowie bestimmte Teile von Personenkraftwagen, leichten Nutzfahrzeugen, mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen sowie Bussen
  • bestimmte Luft- und Raumfahrtprodukte
  • Informationsmaterialien, Spenden und mitgeführtes Gepäck
  • alle Artikel und Teile von Artikeln, die derzeit oder künftig zusätzlichen Einfuhrbeschränkungen unterliegen, die gemäß Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 (in der geänderten Fassung, 19 U.S.C. 1862) (Section 232) verhängt wurden
  • Artikel, die zollfrei als Ware aus Kanada oder Mexiko unter den Bedingungen der allgemeinen Notiz 11 zum Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) eingeführt werden, einschließlich jeglicher Behandlung, die in Unterkapitel XXIII von Kapitel 98 und Unterkapitel XXII von Kapitel 99 des HTSUS vorgesehen ist, soweit dies mit dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinigten Mexikanischen Staaten und Kanada zusammenhängt sowie
  • Textil- und Bekleidungsartikel, die zollfrei als Ware aus Costa Rica, der Dominikanischen Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras oder Nicaragua unter dem Dominican Republic-Central America Free Trade Agreement eingeführt werden.

Folgende Waren sind grundsätzlich ausgenommen:

  • alle Artikel, die unter 50 USC 1702(b) fallen (z.B. Kommunikation, Spenden und Informationsmaterial).
  • Waren, die den sog. Section 232-Zöllen unterliegen, wie Stahl und Aluminiumprodukte sowie deren Derivate, Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, Kupfer- und Kupferderivate, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzartikel, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte. Die ausgenommenen Zolltarifnummern finden sich in Annex-II von Executive Order 14257. In einer ergänzenden Erklärung wurde am 11. April klargestellt, dass auch Produkte wie Mobiltelefone, Computer und andere Tech- Geräte von den reziproken Zöllen ausgenommen sind. Liste der konkreten Produkte: White House: Clarification of Exceptions Under Executive Order 14257 und US Customs and Border Protection Guidance. 
  • alle Artikel, die aufgrund künftiger Zölle gemäß Section 232 zollpflichtig werden könnten.
  • Transaktionen, die unter das Chapter 98 des Harmonized Tariff Schedule fallen (z.B. Prototypen, goods returned bzw. Reparaturen, temporäre Warenimporte in die USA, etc.) gem. Executive Order 14257.
  • Waren von Exportländern aus Spalte 2 des US-Zolltarifs (HTSUS), wie Kuba, Nordkorea, Russland und Belarus.
  • Waren, die präferenzberechtigt im Rahmen des USMCA-Abkommens eingeführt werden.
  • Waren, bei denen mindestens 20 % des Wertes aus US-amerikanischem Ursprung stammen (Zollbelastung entfällt auf US-Anteil; reziproke Zölle auf Nicht-US-Anteil) (gem. CSMS # 64680374 und CSMS # 65829726).

Rechtliche Grundlage 

Die Zölle auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (Gesetz über wirtschaftliche Notstandsbefugnisse) wurden vom Supreme Court als rechtswidrig eingesetzt erklärt. 

Die aktuelle Proklamation Imposing a Temporary Import Surcharge to Address Fundamental International Payments Problems fußt auf Section 122 des Trade Act von 1974, und erlaubt es dem US-Präsidenten, Zölle von bis zu 15 Prozent für höchstens 150 Tage zu erheben, um „Defizite hinsichtlich der Zahlungsbilanz“ zu bereinigen.  

Zusätzlich greift die aktuelle US-Administration auf weitere Rechtsgrundlagen zurück: 

Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 zielt auf die nationale Sicherheit ab und gibt dem US-Präsidenten weitreichende Befugnisse, Zölle oder Quoten auf Importe zu verhängen, wenn diese die Sicherheit der USA gefährden – etwa durch Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten in Stahl, Aluminium oder kritischen Technologien. Diese Zölle bedingen eine Untersuchung durch das Handelsministerium (Department of Commerce) mit nationaler Sicherheitsanalyse und können nach Abschluss relativ schnell (innerhalb Wochen) umgesetzt werden. 

Section 301 des Trade Act von 1974 zielt auf „unfaire Handelspraktiken von Handelspartner“ ab und geben dem US-Präsidenten weitreichende Befugnisse zur Erhebung von weiteren Zöllen. Diese Art Zölle bedingen formalistische Untersuchungen durch das Handelsministerium, und können nicht sofort eingesetzt werden, bedürfen also etwas Vorlaufzeit.


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