USA: Reziproke Zölle für Handelspartner
Was wurde beschlossen?
Mit 7. August 2025 wurden für fast alle US-Handelspartner Einfuhrzölle eingeführt, die in vielen Fällen von den ursprünglich angekündigten „reziproken“ Zöllen abweichen.
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Am 21. August 2025 veröffentlichten die USA und die EU eine gemeinsame Erklärung zum neu geregelten transatlantischen Handel. Diese Erklärung gilt als Grundlage für die aktuell geltenden Rahmenbedingungen. Die USA hat Ihrerseits am 5.9.2025 eine Durchführungsverordnung (Executive Order) veröffentlicht, die eine Liste von Produkten, die von den „reziproken“ Zöllen ausgenommen wurden, enthält. Die Liste der ausgenommenen Produkte (im aktualisierten Annex II hat mit 8.9.2025 Gültigkeit.
Grundsätzlich gilt ein 15%iger Zollsatz für die Mehrheit der Warenlieferungen aus der EU.
Am 14. November 2025 wurden weitere Ausnahmen per Durchführungsverordnung (Executive Order) für Waren aus dem Agrarbereich veröffentlicht. Die Liste der ausgenommenen Agrarprodukte (im aktualisierten Annex I und II) hat mit 13.11.2025 Gültigkeit.
Es gibt gewisse Ausnahmen von den sogenannten reziproken Zöllen, die bis auf weiteres bestehen bleiben.
Ausnahmen
Folgende Waren sind vorerst ausgenommen:
- alle Artikel, die unter 50 USC 1702(b) fallen (z.B. Kommunikation, Spenden und Informationsmaterial).
- Waren, die den sog. Section 232-Zöllen unterliegen, wie Stahl und Aluminiumprodukte sowie deren Derivate, Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, Kupfer- und Kupferderivate, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzartikel, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte. Die ausgenommenen Zolltarifnummern finden sich in Annex-II von Executive Order 14257. In einer ergänzenden Erklärung wurde am 11. April klargestellt, dass auch Produkte wie Mobiltelefone, Computer und andere Tech- Geräte von den reziproken Zöllen ausgenommen sind. Liste der konkreten Produkte: White House: Clarification of Exceptions Under Executive Order 14257 und US Customs and Border Protection Guidance.
- alle Artikel, die aufgrund künftiger Zölle gemäß Section 232 zollpflichtig werden könnten.
- Transaktionen, die unter das Chapter 98 des Harmonized Tariff Schedule fallen (z.B. Prototypen, goods returned bzw. Reparaturen, temporäre Warenimporte in die USA, etc.) gem. Executive Order 14257.
- Waren von Exportländern aus Spalte 2 des US-Zolltarifs (HTSUS), wie Kuba, Nordkorea, Russland und Belarus.
- Waren, die präferenzberechtigt im Rahmen des USMCA-Abkommens eingeführt werden.
- Waren, bei denen mindestens 20 % des Wertes aus US-amerikanischem Ursprung stammen (Zollbelastung entfällt auf US-Anteil; reziproke Zölle auf Nicht-US-Anteil) (gem. CSMS # 64680374 und CSMS # 65829726).
Rechtliche Grundlage
Die Zollerhöhungen werden auf der Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (Gesetz über wirtschaftliche Notstandsbefugnisse) erlassen und folgen der Executive Order, welche den nationalen Notstand im Hinblick auf die „ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung“ für die nationale Sicherheit der USA erklärt.
Der Notstand wird begründet durch die „fehlende Gegenseitigkeit in den bilateralen Handelsbeziehungen, die unterschiedlichen Zollsätze und nichttarifären Hemmnisse sowie die Wirtschaftspolitik der US-Handelspartner, die die inländischen Löhne und den Verbrauch unterdrücken, wie aus den großen und anhaltenden jährlichen Defiziten im US-Warenhandel hervorgeht“.
Laut EO spiegeln diese Defizite „Asymmetrien in den Handelsbeziehungen“ wider, die (1) zum Schwund der inländischen Produktionskapazitäten, insbesondere der verarbeitenden und verteidigungsindustriellen Basis der USA, beigetragen haben und (2) die Fähigkeit der US-Produzenten zum Export „und folglich ihren Anreiz zur Produktion“ beeinträchtigen.
Executive Orders und Amtsblatt
- Executive Order 14257 vom 2. April 2025
- Executive Order 14266 vom 9. April 2025 (Modifikation der Executive Order 14257)
- Executive Order vom 31.7.2025 (neuerliche Modifizierung)
- Executive Order vom 05.09.2025 (Modifizierung unter dem Gesichtspunkt der gemeinsamen US-EU Erklärung)
- US-Amtsblatt zu Executive Order 14257
- US-Amtsblatt zu Executive Order 14266
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Laut einer Verlautbarung der US-Regierung - Executive Order vom 31.7.2025 gelten die neuen Einfuhrzölle für fast alle US-Handelspartner seit 7. August 2025.
Für Waren aus der EU gilt mehrheitlich ein pauschaler Zollsatz von 15%. Diese Regelung ersetzt die bisherigen, deutlich höheren Zölle. Konkret gelten für Waren mit EU Ursprung entweder der bisherige MFN (Most Favored Nation) Zollsatz oder maximal 15 % Zollsatz, je nachdem, welcher Zollsatz höher ist.
Der Executive Order, der als Grundlage der neuen reziproken Zölle gilt, bezieht sich nur auf Waren und nicht auf Dienstleistungen.
Software ist unmittelbar nicht von den US-Zöllen betroffen.
Bis auf einige Ausnahmen gelten die neuen Zölle auf alle Waren, die in die USA eingeführte werden.
Ausnahmen gibt es für bestimmte Waren, darunter Stahl, Aluminium, die bereits den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen sowie Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzartikel, kritische Mineralien sowie Energieprodukte. Weiters Waren, die unter 50 USC 1702 (b) fallen.
Die ausgenommenen Zolltarifnummern finden sich in Annex-II.pdf von Executive Order 14257 sowie in der Guidance der US Customs and Border Protection.
Ausgenommen sind ebenfalls Produkte wie Mobiltelefone, Computer und andere Tech-Geräte, die in der Guidance der US Customs and Border Protection beziehungsweise dem Presidential Memorandum vom 11.April 2025 genannt wurden.
Links:
- White House: Clarification of Exceptions Under Executive Order 14257 of April 2, 2025, as Amended
- US Customs and Border Protection Guidance