Aussetzung der De-Minimis-Regel in den USA: Zollfrei-Sendungen unter 800 US-Dollar enden
Keine pauschale Zollbefreiung mehr unterliegen bei kleinen Warensendungen seit 29. August 2026
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Am 29. August 2025 wurde in den USA die bisherige Anwendung der sogenannten De‑Minimis‑Regel (§ 321 Tariff Act of 1930), nach der Warensendungen mit einem Wert von bis zu 800 US‑Dollar zoll‑ und abgabenfrei eingeführt werden konnten, durch präsidentielle Maßnahmen ausgesetzt.
Was wurde beschlossen?
Seitdem unterliegen auch kleine Warensendungen unter 800 USD grundsätzlich den US‑amerikanischen Zoll‑ und Einfuhrbestimmungen und müssen entsprechend angemeldet sowie verzollt und gegebenenfalls versteuert werden.
Die US‑Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) hat in diesem Zusammenhang neue Melde‑ und Abfertigungsanforderungen eingeführt und ergänzende Leitlinien für internationale Postsendungen veröffentlicht.
Für Waren, die über das internationale Postsystem in die USA verbracht werden, gelten vorübergehende vereinfachte Abgabenmodelle: Entweder ein ad‑valorem‑Abgabensatz in Höhe des jeweils maßgeblichen effektiven Zollsatzes oder – zeitlich befristet – ein pauschaler spezifischer Abgabensatz zwischen 80 und 200 US‑Dollar, abhängig von der Herkunft der Sendung.
Privatpersonen können versendete Waren unter 100 USD noch als Geschenksendung deklarieren – diese sind von der Regel ausgenommen. Für andere Waren und Geschäftssendungen sind nun höhere Kosten und komplexere Versandprozesse zu erwarten. Alternative Expressdienste bieten weiterhin Versandmöglichkeiten in die USA an, meist jedoch zu höheren Preisen. Die österreichische Post verweist auf die Möglichkeit des Express-Versandproduktes „Post Express“.
Die neue Regelung hat bedeutende Auswirkungen auf den internationalen Warenverkehr und den E-Commerce zwischen Europa und den USA.
Auf der offiziellen Seite der US-Zollbehörde (Customs and Border Protection) finden Sie weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
Präsidentielle Rechtsakte und Rechtsgrundlage
Die Aussetzung der De-Minimis Regel auf unbestimmte Zeit wird durch folgende präsidentielle Rechtsakte umgesetzt: Exekutivverordnung des US-Präsidenten vom 30. Juli 2025. Am 20. Februar 2026 wurde sie mittels neuer Durchführungsverordnung verlängert.