Vatikan: Energieunabhängigkeit dank Strom aus erneuerbaren Quellen
Der Vatikanstaat erreicht Stromselbstversorgung durch eine Agrivoltaik-Anlage
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Am 27. Mai 2026 trat das Abkommen zwischen der Italienischen Republik und dem Heiligen Stuhl über die Errichtung einer Agrivoltaikanlage auf dem Gelände des Heiligen Stuhls in Santa Maria di Galeria nördlich von Rom in Kraft.
Das Grundstück, auf dem bisher die Sendeanlagen von Radio Vatikan standen, ist – gemäß den Lateranverträgen von 1929 – extraterritorial und erstreckt sich über 420 Hektar; damit ist es etwa zehnmal so groß wie der Vatikanstaat selbst.
Das Abkommen, das am 31. Juli 2025 vom italienischen Botschafter beim Heiligen Stuhl und vom Staatssekretär des Vatikans für die Beziehungen zu Staaten und internationalen Organisationen unterzeichnet wurde, tritt nach Abschluss der erforderlichen internen Verfahren beider Länder in Kraft.
Die Anlage dient dem Ziel, sowohl die Stromversorgung des Radiosenders als auch die „vollständige Energieversorgung“ des Vatikanstaates auf ökologisch nachhaltige Weise sicherzustellen und gewährleistet so dessen komplette Autonomie sowie die Möglichkeit, überschüssige Energie in das italienische Stromnetz einzuspeisen.
Bergoglio hatte das Projekt mit dem Motu proprio „Fratello sole“ vom 26. Juni 2024 ins Leben gerufen, um den Bau eines Systems zu erreichen, das die Erzeugung erneuerbarer Energie mit den Bedürfnissen der darunter liegenden landwirtschaftlichen Flächen in Einklang bringt.
Auch Leo XIV. hatte vor knapp einem Jahr, am 19. Juni 2025, während seines Besuchs im Zentrum Santa Maria di Galeria Gelegenheit gehabt, das für die Anlage vorgesehene Gelände zu besichtigen, und bezeichnete das Projekt als eine „Verpflichtung seitens der Kirche“, um „der Welt ein Beispiel zu geben“.
Aus technisch-baulicher Sicht zielt die Agrivoltaik-Anlage darauf ab, jene Lösungen umzusetzen, die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik die Erhaltung der landwirtschaftlichen Bodennutzung, die Aufrechterhaltung des hydrogeologischen Gleichgewichts des Gebiets sowie die weitestgehende Minimierung der Umweltbelastung gewährleisten.