Venedigs Eintrittsgebühr für Tagestouristen 2026
Ab dem 3. April in der Lagunenstadt gültig
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Ab dem 3. April 2026 wird an insgesamt 60 festgelegten Tagen eine Eintrittsgebühr von Kurzbesucher:innen erhoben, die die Altstadt von Venedig betreten möchten. Diese Maßnahme basiert auf der Zugangsbeitragsverordnung des Gemeinderates mit dem Ziel, den Massentourismus zu regulieren, die historische Altstadt zu entlasten und die Lebensqualität der Einwohner:innen zu schützen.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte der Maßnahme:
Kalender
- Für das Jahr 2026 findet die Verpflichtung zur Eintrittsgebühr an folgenden Tagen von 8:30 bis 16:00 Uhr Anwendung:
- 3. - 6. April (Freitag - Montag)
- 10. – 12. April (Freitag - Sonntag)
- 17. – 19. April (Freitag - Sonntag)
- 24. April – 3. Mai (Freitag - Sonntag)
- 8. – 10. Mai (Freitag - Sonntag)
- 15. – 17. Mai (Freitag - Sonntag)
- 22. – 24. Mai (Freitag - Sonntag)
- 29. Mai – 7. Juni (Freitag - Sonntag)
- 12. – 14. Juni (Freitag - Sonntag)
- 19. – 21. Juni (Freitag - Sonntag)
- 26. – 28. Juni (Freitag - Sonntag)
- 3. – 5. Juli (Freitag - Sonntag)
- 10. - 12. Juli (Freitag - Sonntag)
- 17. - 19. Juli (Freitag - Sonntag)
- 24. - 26. Juli (Freitag - Sonntag)
Höhe der Eintrittsgebühr
- 5 Euro pro Tag Frühbucher-Tarif: für Personen, die die Gebühr bis einschließlich fünf Tage vor dem Zugangstag bezahlen.
- 10 Euro pro Tag: für Personen, die die Gebühr innerhalb der letzten vier Tage vor dem Zugangstag bezahlen.
Es wurde kein Höchstwert für die Anzahl der zugelassenen Touristen definiert.
Betroffene Gebiete
ausschließlich die Altstadt von Venedig (Venezia centro storico)
Ausgeschlossen sind die Laguneninseln (Lido von Venedig, Pellestrina, Murano, Burano, Torcello, Sant‘Erasmo, Mazzorbo, Mazzorbetto, Vignole, S. Andrea, La Certosa, S. Servolo, S. Clemente, Poveglia, Sacca Sessola) sowie die Durchreise über Orte wie den Bahnhof Santa Lucia (Hauptbahnhof), Piazzale Roma (Bus- und Tramterminal), die Insel Tronchetto (Parkhaus) die Stazione Marittima (Cruise Terminal) oder den Bahnhof San Basilio.
Betroffene Personen
Gelegentliche Besucher:innen, die:
- nicht im Gemeindegebiet Venedig übernachten
- an den oben angeführten Tagen nach Venedig reisen
- nicht in der Region Venetien wohnhaft sind
Ausgenommen für das Jahr 2026 sind
- Personen, die in Venedig geboren sind (Nachweis: Ausweis)
- Personen mit Hauptwohnsitz in der Region Venetien (Nachweis: Ausweis)
- Eingetragene im Verzeichnis der temporären Bevölkerung von Venedig
- Kinder bis 14 Jahre (Nachweis: Ausweis)
- Schüler:innen, Studierende aller Schularten, Universitäten oder postuniversitären Institute mit Sitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln der Lagune (Nachweis: Ausweis)
- Inhaber:innen einer Disability Card sowie deren Begleitperson
- Einsatzkräfte und Strafverfolgungsbeamte (inkl. Feuerwehr) im Dienst
- Folgende Personengruppen sind für das Jahr 2026 von der Gebührenpflicht befreit, müssen sich aber während der oben genannten Tagen zum Zwecke des Zugangs zur Altstadt registrieren:
- Gäste mit mindestens einer gebuchten Übernachtung in der Gemeinde Venedig (Ortstaxe entrichtet)
- Arbeiter:innen mit beruflichen Tätigkeiten in der Altstadt oder auf den Laguneninseln
- Mieter:innen von nicht-touristisch genutzten Immobilien der Gemeinde Venedig
- Verwandte (1. Grad) und Besucher:innen von Eigentümer:innen/Mieter:innen nicht‑touristischer Wohnungen sowie Ehepartner, Lebensgefährt:innen und Verwandte (bis 3. Grad) von Einwohner:innen der Altstadt oder Laguneninseln
- Teilnehmer:innen an anerkannten Sportveranstaltungen in der Altstadt oder auf den Laguneninseln
- Klassenfahrten der Sekundarstufe II
- Personen für medizinische Behandlungen oder Begleitung von Patient:innen in Venedig
- Teilnehmer:innen an von der Stadt Venedig organisierten oder geförderten Veranstaltungen
- Personen mit institutionellen oder öffentlichen Termin (Behörden, Gerichtsverfahren, Wahlen)
Registrierung und Zahlung
Die Zahlung der Eintrittsgebühr erfolgt entweder bei den Infoschaltern vor Ort in PuntoLis Trafiken mittels Whatsapp QR-Code oder online auf einem mehrsprachigen Portal. Nach der Zahlung erhält man einen QR-Code als Eintrittsnachweis.
Für den Erhalt des Befreiungsnachweises kann man entweder einen QR-Code beantragen oder eine Bescheinigung bzw. Eigenerklärung mit diesem vorgesehenen Formular ausgefüllt mitführen und vorzeigen.
Der Nachweis (QR‑Code oder Bescheinigung/Eigenerklärung) muss auf Anfrage der Kontrolldienste vorgelegt werden.
Sanktionen
Es sind Verwaltungsstrafen zwischen 50 Euro und 300 Euro (+ 10 Euro als Eintrittsgebühr) vorgesehen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite Venezia è Unica oder melden Sie sich gerne beim AußenwirtschafsBüro Padua.