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Nahaufnahme sehr vieler länglicher, dunkelgrauer Schrauben, an deren einem Ende eine Mutter jeweils steckt
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Antidumpingverfahren: Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 11 Minuten

Stand: 22.03.2026

Produkt

Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nicht rostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben, aber ohne aus vollem Material gedrehte Schrauben mit einer Stiftdicke von 6 mm oder weniger und ohne Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen) und Unterlegscheiben

Land

China (ausgeweitet auf Malaysia)

KN-Code

7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95, ex 7318 21 00 und ex 7318 22 00 

Verwendung

werden von einer Vielzahl von Verbraucherindustrien und in einem breiten Spektrum von Endanwendungen eingesetzt (z.B. Autoindustrie, elektronische Geräte, Elektrobranche, Erdbewegungsmaschinen, mechanische Industrie im Allgemeinen, Gebäudetechnik, Schiffsbau, Feinmechanik, etc.)

Kläger

European Industrial Fasteners Institute - E.I.F.I.


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2007/C 267/11 vom 9. November 2007

Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 91/2009 vom 26. Jänner 2009

Ausweitung Antidumpingmaßnahmen auf Malaysia:
Durchführungsverordnung (EU) 723/2011 vom 18. Juli 2011

Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen:
Durchführungsverordnung (EU) 2016/278 vom 26. Februar 2016

Wiederaufnahme Antidumpingverfahren in Bezug auf Malaysia (Eurobolt):
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1374 vom 26. August 2019

Wiedereinführung Antidumpingzoll in Bezug auf Malaysia
Durchführungsverordnung (EU) 2020/611 vom 30. April 2020

Einleitung Antidumpingverfahren China:
Bekanntmachung 2020/C 442/06 vom 21.Dezember 2020

zollamtliche Erfassung:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/970 vom 16. Juni 2021

Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 vom 16. Februar 2022

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191:
Durchführungsverordnung (EU) 2022/807 vom 24. Mai 2022

Neuer Ausführer Ningbo Londex Industrial Co., Ltd:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2159 vom 18. Oktober 2023

Neuer Ausführer Ningbo Zhongli Bolts Manufacturing Co., Ltd
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2602 vom 23. November 2023

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1513 vom 31. Mai 2024

Neuer Ausführer Suzhou DTFLOCK Precision Fastener Co., Ltd.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2392 vom 10. September 2024

Neuer Ausführer - Moregood Hardware Technology (Nanjing) Co., Ltd.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1501
vom 28. Juli 2025

Neuer Ausführer - Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd.
Durchführungsverordnung (EU) 2026/701 vom 23. März 2026


Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein

Der Europäischen Kommission leitete im Dezember 2020, auf Antrag des European Industrial Fasteners Institutes, ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nichtrostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben aber ausgenommen Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen) und Unterlegscheiben, ein. Die betroffene Ware ist unter den KN-Codes KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318159519 und 7318159589), ex 7318 21 00 (TARIC-Codes 7318210031, 7318210039, 7318210095 und 7318210098) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318220031, 7318220039, 7318220095 und 7318220098) eingereiht.

Im Juni 2021 ordnete die Europäische Kommission die zollamtliche Erfassung der Einfuhren aus China an. Auf die zollamtlich erfassten Einfuhren wird rückwirkend kein endgültiger Antidumpingzoll erhoben.

Die Europäische Kommission hat in ihrer in der Zwischenzeit weiter durchgeführten Untersuchung ihre Erkenntnisse bestätigt und angesichts der Schlussfolgerungen zu Dumping, Schädigung, Schadensursache, Unionsinteresse und der Höhe der Maßnahmen, gibt mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 (Amtsblatt L36 vom 17. Februar 2022) die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware zu verhindern.

Es gelten endgültige Antidumpingzollsätze von 86,5 %. Für die im Anhang aufgeführten mitarbeitenden Unternehmen gilt ein Zollsatz von 39,6 %. Für die in Art.1 Abs.2 genannten Unternehmen wurden unternehmensspezifische niedrigere Antidumpingzollsätze festgelegt (22,1 – 48,8 %); die Anwendung dieser Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.

Diese Verordnung tritt mit 17. Februar 2022 in Kraft und ist für fünf Jahre gültig.


Europäische Kommission veröffentlicht Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191

Seit Februar 2022 gelten für Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nichtrostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben aber ausgenommen Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen) und Unterlegscheiben, mit Ursprung in China endgültige Antidumpingzölle. Die betroffene Ware ist eingereiht unter den KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318159519 und 7318159589), ex 7318 21 00 (TARIC-Codes 7318210031, 7318210039, 7318210095 und 7318210098) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318220031, 7318220039, 7318220095 und 7318220098).

Erwägungsgrund 347 und der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 enthielten einen Fehler in Bezug auf den Namen eines nicht in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden ausführenden Herstellers, Liaocheng BSC Metal Products Co., Ltd. Der Name dieses Unternehmens wurde irrtümlich unvollständig wiedergegeben, d. h., die letzten drei Wörter des Namens des Unternehmens („Products Co., Ltd“) fehlten.

Die Europäische Kommission berichtigt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/807 (Amtsblatt L 145 vom 24. Mai 2022) den Namen des Unternehmens rückwirkend mit 18. Februar 2022.


Europäische Kommission gibt die Aufnahme eines neuen Ausführers in den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 bekannt

Für Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nicht rostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben, aber ausgenommen Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen) und Unterlegscheiben mit Ursprung in China, die derzeit unter den KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318 15 95 19 und 7318 15 95 89), ex 7318 21 00 (TARIC-Codes 7318 21 00 31, 7318 21 00 39, 7318 21 00 95 und 7318 21 00 98) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318 22 00 31, 7318 22 00 39, 7318 22 00 95 und 7318 22 00 98) eingereiht werden, bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.

Das Unternehmen Ningbo Londex Industrial Co., Ltd beantragte im Juli 2022 bei der Europäischen Kommission eine Behandlung als neuer ausführender Hersteller und damit die Anwendung des für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen in China geltenden Zollsatzes, d.h. 39,6 %.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antragsteller alle dafür erforderlichen Anforderungen erfüllt.

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/2159 (Amtsblatt L vom 18. Oktober 2023) wird daher Ningbo Londex Industrial Co., Ltd in die Liste der mitarbeitenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 aufgenommen.


Europäische Kommission gibt die Aufnahme von Ningbo Zhongli Bolts Manufacturing Co., Ltd als neuer Ausführer bekannt

Für Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nicht rostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben, aber ausgenommen Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen) und Unterlegscheiben mit Ursprung in China, die derzeit unter den KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318 15 95 19 und 7318 15 95 89), ex 7318 21 00 (TARIC-Codes 7318 21 00 31, 7318 21 00 39, 7318 21 00 95 und 7318 21 00 98) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318 22 00 31, 7318 22 00 39, 7318 22 00 95 und 7318 22 00 98) eingereiht werden, bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.

Das Unternehmen Ningbo Zhongli Bolts Manufacturing Co., Ltd. beantragte im Oktober 2022 bei der Europäischen Kommission eine Behandlung als neuer ausführender Hersteller und damit die Anwendung des für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen in China geltenden Zollsatzes, d.h. 39,6%.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antragsteller alle dafür erforderlichen Anforderungen erfüllt.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2602 (Amtsblatt L vom 23. November 2023) wird daher Ningbo Zhongli Bolts Manufacturing Co., Ltd. in die Liste der mitarbeitenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 aufgenommen.


Europäische Kommission veröffentlicht Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191

Im Februar 2022 führte die Europäische Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nichtrostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben aber ausgenommen Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen) und Unterlegscheiben, mit Ursprung in China, die unter den KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318159519 und 7318159589), ex 7318 21 00 (TARIC-Codes 7318210031, 7318210039, 7318210095 und 7318210098) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318220031, 7318220039, 7318220095 und 7318220098) eingereiht werden, ein.

Im Anhang der Durchführungsverordnung sind die nicht in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden ausführenden Hersteller aufgeführt, für die der durchschnittliche Zollsatz der Stichprobe gilt. Dieser enthält den Namen des Unternehmens Haining Hisener Trade Co., Ltd.. Bei diesem Unternehmen handelt es sich jedoch nicht um einen Hersteller von Verbindungselementen, sondern um einen Händler; der irrtümlich anstelle des Namens des mit ihm verbundenen Herstellers von Verbindungselementen Jiaxing Diaiwei Hardware Technology Co., Ltd. in den Anhang aufgenommen wurde.

Die Europäische Kommission berichtigt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1513 (Amtsblatt L vom 3. Juni 2024) die Durchführungsverordnung (EU) 2022/191, indem sie im Anhang Haining Hisener Trade Co., Ltd durch Jiaxing Diaiwei Hardware Technology Co., Ltd. ersetzt.

Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten werden angewiesen, zu überprüfen, ob die seit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 unter dem TARIC-Zusatzcode C776 getätigten Einfuhren tatsächlich von Jiaxing Diaiwei Hardware Technology Co., Ltd. hergestellt wurden. Einfuhren unter dem TARIC-Zusatzcode C776, die nicht von Jiaxing Diaiwei Hardware Technology Co., Ltd. hergestellt wurden, unterliegen dem für alle übrigen Unternehmen geltenden Zoll, und der Differenzbetrag wird mit Wirkung vom 18. Februar 2022 gemäß den geltenden Zollvorschriften erhoben.


Europäische Kommission gibt die Aufnahme von Suzhou DTFLOCK Precision Fastener Co., Ltd. als neuer Ausführer bekannt

Für Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nicht rostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben, aber ausgenommen Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen) und Unterlegscheiben mit Ursprung in China, die derzeit unter den KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318 15 95 19 und 7318 15 95 89), ex 7318 21 00 (TARIC-Codes 7318 21 00 31, 7318 21 00 39, 7318 21 00 95 und 7318 21 00 98) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318 22 00 31, 7318 22 00 39, 7318 22 00 95 und 7318 22 00 98) eingereiht werden, bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.

Das Unternehmen Suzhou DTFLOCK Precision Fastener Co., Ltd. beantragte im September 2023 bei der Europäischen Kommission eine Behandlung als neuer ausführender Hersteller und damit die Anwendung des für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen in China geltenden Zollsatzes in Höhe von 39,6%.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antragsteller alle dafür erforderlichen Anforderungen erfüllt.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2392 (Amtsblatt L vom 11. September 2024) wird daher Suzhou DTFLOCK Precision Fastener Co., Ltd. in die Liste der mitarbeitenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 aufgenommen.


Europäische Kommission gibt die Aufnahme von Moregood Hardware Technology (Nanjing) Co., Ltd. als neuer Ausführer bekannt

Das Unternehmen „Moregood Hardware Technology (Nanjing) Co., Ltd.“, beantragte bei der Europäischen Kommission eine Behandlung als neuer ausführender Hersteller und damit die Anwendung des für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen in China geltenden Zollsatzes in Höhe von 39,6%.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antragsteller alle dafür erforderlichen Anforderungen erfüllt.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1501 (Amtsblatt L vom 28. Juli 2025) wird daher Moregood Hardware Technology (Nanjing) Co., Ltd in die Liste der mitarbeitenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 aufgenommen.

Der zuvor SHANGHAI MOREGOOD HARDWARE CO., LTD. zugeordnete TARIC-Zusatzcode C837 gilt für SHANGHAI MOREGOOD HARDWARE CO., LTD. und Moregood Hardware Technology (Nanjing) Co., Ltd.


Europäische Kommission gibt die Aufnahme von Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd. als neuer Ausführer bekannt

Das Unternehmen „Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd.“, beantragte bei der Europäischen Kommission die Anwendung des Antidumpingzolls für mitarbeitende, aber nicht in die Stichprobe einbezogene ausführende Hersteller, und zwar aufgrund seiner Verbindung zu dem Unternehmen Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd.. Der Antragsteller legte Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. sein Hauptanteilseigner ist.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der TARIC-Zusatzcode C853, der zuvor nur Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. zugewiesen war, auch für Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd. gelten sollte.

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/701 (Amtsblatt L vom 24. März 2026) wird daher Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd.in die Liste der mitarbeitenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen aufgenommen und der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 entsprechend geändert.

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