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Drei Personen stehen nebeneinander in einem Büroraum. Die mittlere Person hält einen aufgeklappten Laptop und blickt zur linken Person sowie gestikuliert mit der rechten Hand
© (JLco) Julia Amaral | stock.adobe.com

Musik in Social-Media-Videos: Teure Abmahnungen vermeiden

Ob Instagram-Reels, TikTok oder YouTube-Shorts: Kurzvideos sind für viele Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument

Lesedauer: 3 Minuten

20.10.2026
Bei der Verwendung von Musik ist Vorsicht geboten. Wer geschützte Musiktitel ohne entsprechende Lizenz verwendet, riskiert hohe Schadenersatzforderungen und Abmahnungen. Derzeit sind viele burgenländische Betriebe von derartigen Abmahnungen betroffen. Das ServiceCenter der Wirtschaftskammer Burgenland informiert, worauf Betriebe achten sollten.

Warum kann Musik in Kurzvideos teuer werden?

Viele Unternehmen verwenden für ihre Social-Media-Videos bekannte Songs oder aktuelle Musiktrends. Was dabei häufig übersehen wird: Nicht jeder Musiktitel, der auf Instagram, TikTok oder YouTube verfügbar ist, darf auch für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Die Plattformen verfügen zwar über eigene Musikbibliotheken, die entsprechenden Lizenzvereinbarungen decken jedoch häufig nur die private, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Unternehmen benötigen daher für die Verwendung geschützter Musik in ihren Videos entsprechende Nutzungsrechte.

Fehlen diese, drohen Abmahnungen, Unterlassungsforderungen sowie hohe Schadenersatz- und Anwaltskosten. Auch kleine Betriebe können davon betroffen sein. Im Burgenland sind bereits etliche Betriebe mit Abmahnungen konfrontiert. Die geforderten Summern sind horrend: bis zu 12.000 EUR werden gefordert. Daher der dringende Appell: Vorsicht bei neuen Postings und Kontrolle der älteren Beiträge auf mögliche Lizenzverletzungen!

Business-Account oder privates Profil: Was ist erlaubt?

Für geschäftlich genutzte Social-Media-Accounts gelten andere Regeln als für rein private Profile. Manche Plattformen bieten eine eigene Auswahl an Musikstücken, die auch ausdrücklich für kommerzielle Inhalte genutzt werden dürfen (zB derzeit Tiktok mit der Commercial Music Library (CML)), das ist aber nicht bei allen Plattformen der Fall und ändert sich auch immer wieder.

Wichtig: Auch die Verwendung eines privaten Accounts schützt nicht automatisch vor rechtlichen Konsequenzen. Werden dort Produkte, Dienstleistungen oder Angebote eines Unternehmens beworben, kann die Musiknutzung als gewerblich eingestuft werden.Entscheidend ist somit nicht allein die Art des Accounts, sondern der tatsächliche Verwendungszweck.

So schützen Sie Ihr Unternehmen

Mit einigen einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko kostspieliger Urheberrechtsverletzungen deutlich reduzieren:

1. Bereits veröffentlichte Videos überprüfen

Kontrollieren Sie ältere Reels, TikToks und Shorts auf möglicherweise unzulässig verwendete Musik. Betroffene Videos sollten nach Möglichkeit ohne die betreffende Musik neu erstellt und die ursprünglichen Beiträge entfernt werden.

2. Musik aus geeigneten Bibliotheken verwenden

Nutzen Sie Musik, die ausdrücklich für kommerzielle Zwecke freigegeben ist. 
Achtung: Musik aus plattformeigenen Bibliotheken darf grundsätzlich nur im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen verwendet werden. Die Übernahme eines Videos samt Musik auf eine andere Plattform kann zusätzliche Nutzungsrechte erfordern.

3. Kommerzielle Musiklizenzen erwerben

Wer Musik plattformübergreifend oder für unterschiedliche Werbezwecke einsetzen möchte, kann entsprechende Lizenzen bei professionellen Anbietern erwerben.
Prüfen Sie dabei genau, ob die jeweilige Lizenz die geplante Nutzung, insbesondere Werbung und kommerzielle Social-Media-Beiträge, tatsächlich abdeckt.

Was tun, wenn bereits eine Abmahnung eingelangt ist?

Wer eine Abmahnung wegen unerlaubter Musiknutzung erhält, sollte diese unbedingt ernst nehmen und nicht vorschnell zahlen oder eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Das ServiceCenter der Wirtschaftskammer Burgenland unterstützt betroffene Mitgliedsbetriebe bei der Prüfung des Sachverhalts und der Einschätzung weiterer Schritte.

Liegt tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vor, kann unter Umständen durch Vergleichsverhandlungen eine Reduzierung der geforderten Beträge erreicht werden. Bei Auslandsbezug wird mit den WKO-Außenhandelscentern zusammengearbeitet. 
Beratung und Kontakt.

Sie haben Fragen zur Verwendung von Musik auf Social Media oder bereits eine Abmahnung erhalten? Das ServiceCenter der Wirtschaftskammer Burgenland steht Ihnen gerne zur Verfügung.