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Seitliche Aufnahme einer Person mit dunklen Haaren und gelbem Oberteil, die an einem Tisch sitzt und auf der Tastatur eines Laptops tippt. Darüber ist eine Grafik eines weißen Rechtecks, in dem Webinar steht
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Webinar: Überprüfung der Maßnahmen zur Geldwäscheprävention

Was müssen die betroffenen Unternehmen jetzt tun?

Lesedauer: 1 Minute

03.07.2026

In Umsetzung europarechtlicher Vorschriften und internationaler Vorgaben verpflichtet die Gewerbeordnung 1994 bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Damit soll verhindert werden, dass diese Gewerbetreibenden Gefahr laufen, für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. 

Ein wichtiger Punkt der Bekämpfung besteht in der rechtlichen Verpflichtung der betroffenen Gewerbetreibenden, das unternehmenseigene Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Diese Risikoanalyse kann auch mittels von den Behörden vorgegebener Risikoerhebungsbögen erstellt werden.

Weiters bestehen auch Meldepflichten, Sorgfaltspflichten sowie Schulungspflichten für Gewerbetreibende und deren MitarbeiterInnen. 

Zum Thema „was konkret zu tun ist und wie die Überprüfungen ablaufen“ hat die Wirtschaftskammer Burgenland zusammen mit der zuständigen Behörde, der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, im Juni 2026 ein Webinar veranstaltet. Die Aufzeichnung des Webinars (Dauer ca. 60 Minuten) sowie die Präsentationsfolien finden Sie im Anhang. 

Referenten:

  • Mag. Katja M. Massing MBA, BH Oberwart
  • Mag. Harald Mittermayer von Wirtschaftskammer Burgenland
  • Achtung

    Kontrolle

    Im Burgenland überprüft die BH Oberwart als Schwerpunkt – BH zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – stichprobenartig, ob die Betriebe ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. 

Geldwäsche: WieReG Pflichten für Gewerbe

Webinar zum Nachschauen


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