Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen im holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe
In der für die Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner geltenden Fassung
Der aktuelle Kollektivvertrag für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner steht hier für Mitgliedsbetriebe zur Einsicht bereit.
ArbeiterInnen
Kollektivvertrag Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, Arbeiter/innen
- Information zum KV-Abschluss 2022
- Lohnordnung Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2022
- Kollektivvertrag für Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2021
Kunststoffverarbeiter Kunststoffverarbeitenden Gewerbe, Arbeiter/innen
- Kollektivvertrag für Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2021
- Lohnordnung für Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2021
Kollektivvertrag Tischler und Holzgestalter, Arbeiter/innen
- Kollektivvertrag für Arbeiter/innen, gültig seit 1.5.2021
- Lohnordnung für Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2021
Angestellte
Kollektivvertrag Kunststoffverarbeitenden Gewerbe, Angestellte
- KV Kunststoffverarbeitenden Gewerbe, Angestellte, gültig seit 1.5.2009 (Fassung vom 1.5.2017)
- Gehaltsordnung für Angestellte, gültig ab 1.5.2021
Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2022
- Kollektivvertrag für Angestellte, gültig ab 1.1.2022
- Gehaltsordnung für Angestellte, gültig ab 1.1.2022
- Information zum KV-Abschluss für Angestellte 2022
Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2021
- Kollektivvertrag für Angestellte, gültig ab 1.1.2021
- Gehaltsordnung für Angestellte, gültig ab 1.1.2021
- Information zum KV-Abschluss für Angestellte 2021
Hinweis:
Die Kollektivverträge sind bei unserem Mitgliederservice als Druckexemplar erhältlich:
T +43 5 90 900 5050
F +43 5 90 900 236
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