Rückenansicht einer Person mit zum Dutt gebundenen Haaren, Hand mit Kugelschreiber an Kinn gestützt, im Hintergrund verschwommen weitere Personen an Tisch sitzend
© aerogondo | stock.adobe.com
Film- und Musikwirtschaft, Fachverband

KV Filmberufe und Allgemeiner KV Film/Musik wirksam ab 1.1.2024 

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen

Lesedauer: 3 Minuten

Kollektivvertrag für Filmberufe 2024

Folgende Änderungen in Bezug auf die Mindestgagentarife gelten ab 1.1.2024:

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife um + 9,55 % für folgende Berufsgruppen:

  • Herstellungsleitung II (2)
  • Produktionsleitung (2)
  • 1. Aufnahmeleitung (1)
  • 1. Aufnahmeleitung (2)
  • 2. Aufnahmeleitung (Set Aufnahmeleitung)
  • Musikaufnahmeleitung
  • Filmgeschäftsführung
  • Kamera im Verbund
  • 1. Kameraassistenz
  • 2. Kameraassistenz
  • Schwenker (Operator)
  • Teamassistenz (ENG Team)
  • Produktionskoordination
  • Postproduktionskoordination
  • Digital Image Technican (DIT)
  • Editor (Schnitt)
  • Schnittassistenz
  • Tonschnitt
  • Sound Design
  • Kostümbild
  • Chefmaskenbildner:in (7) 
  • Maskenbild, Frisur
  • Originaltonmeister:in II
  • Tonassistenz, Videotechnik, Primärtontechnik
  • Filmarchitektur (Szenenbild)
  • Filmarchitektassistenz (Szenenbildassistenz)
  • Medienfachkraft

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife bei den nachfolgenden Berufsgruppen um + 9,80 %:

  • Produktionsassistenten
  • Data Wrangler
  • Garderobe-, Maskenbild- und Requisitenhilfe
  • Filmaushilfskraft (die Filmaushilfskraft für den Bereich Wirtschaftsfilm/Bildungsfilm wird um 9,55 % erhöht)
  • Werkstattprojekt

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife bei den Berufsgruppen, die mit 1.7.2023 neu eingeführt wurden um + 3,18 %

  • Motivaufnahmeleitung
  • Motivaufnahmeleitung Assi
  • Setassistenz
  • 2. Regieassistenz
  • Mischtonmeister:in
  • 2. Tonassistenz
  • Requisitenfahrer:in
  • Set Requisite Assistenz
  • Set Kostüm Assistenz
  • Junior Maskenbild
  • Best Boy/Girl
  • Jungbeleuchter:in
  • 1. Kamerabühne
  • 2. Kamerabühne
  • Kamerabühne Helfer:in

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife bei den Berufsgruppen, die mit 1.7.2023 unterjährig angehoben wurden um + 2,40 %:

  • Regieassistenz
  • Continuity/Script (Script Supervisor)
  • Außenrequisite
  • Innenrequisite
  • Kostümbildassistenz
  • Garderobe
  • Bühnenmeister, Oberbeleuchter
  • Bühne, Licht
  • Produktionsfahrer

Deckelung der Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife mit einem Betrag von € 125,00 auf Basis der Wochengage aufgrund der 40-stündigen Normalarbeitszeit. Das gilt für folgende Berufsgruppen

  • Herstellungsleitung I (1)
  • Produktionsleitung (1)
  • Synchronregie
  • Kamera I (1)
  • Kamera II (2)
  • Kamera III (2)
  • Originaltonmeister:in I

Redaktionelle Klarstellungen:

  • Die Berufsbilder "Ton I" und "Ton II" werden in "Originaltonmeister:in I" und "Originaltonmeister:in II" umbenannt
  • Das Berufsbild "Chefmaskenbildner:in" wird mit einer Mindestgage, deren Höhe betragsmäßig jener des Kostümbildes entspricht, in den Mindestgagentarif aufgenommen
  • Fußnote 6 (Filmaushilfskraft): Nur bei Wirtschafts- und Bildungsfilmen
  • Fußnote 7 (Chefmaskenbildner:in): Voraussetzung für die Einreihung in diese Verwendungsgruppe ist eine mindestens 8-jährige einschlägige Berufspraxis


Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft 2024

Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts sowie des Mindestlohns ab 1.1.2024 um 9,8 %.

Im selben Ausmaß werden auch die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale erhöht.

IST-Löhne und IST-Gehälter waren nicht Verhandlungsgegenstand. In Bezug auf IST-Erhöhungen ist auf die betriebliche Ebene zu verweisen.


KV-Erhöhungen für den Allgemeinen Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) 2016 - 2024

JahrKV- ErhöhungIST-ErhöhungAnmerkung
20249,8 %––

Im selben Ausmaß werden auch die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale erhöht. IST-Löhne und IST-Gehälter waren nicht Verhandlungsgegenstand. In Bezug auf IST-Erhöhungen ist auf die betriebliche Ebene zu verweisen.

20236,50 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
20222,05 %1,80 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
20211,45 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20202,50 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20192,80 %2,30 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne
20182,60 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20171,25 %––In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung").
Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
20161,45 %1,25 %Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne

Stand: 18.03.2024