Heilmassage
Informationen zum Berufsbild
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Der Heilmasseur arbeitet ausschließlich am Kranken aufgrund der Verordnung eines Arztes. Massagen zu Therapiezwecken werden durch zwei Masseurgruppen durchgeführt: einerseits den medizinischen Masseur, der nur im Dienstverhältnis tätig werden kann und andererseits den Heilmasseur, der sowohl im Dienstverhältnis auch als freiberuflicher Heilmasseur tätig werden kann. Bei Massage zu Heilzwecken ist immer eine Diagnose und Anordnung durch einen Arzt erforderlich.
Gewerbliche Masseure werden nicht zu therapeutischen Zwecken tätig, ihr Arbeitsgebiet ist die Steigerung des Wohlbefindens. Sie arbeiten ausschließlich am Gesunden. Alle Informationen spezifisch für gewerbliche Masseur:innen finden Sie hier:
Massage - Informationen zum Gewerbe Rechtsinfos für Heilmasseur:innen
Mit dem Inkrafttreten des „Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur“ (MMHmG) am 1. April 2003 wurden die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsanforderungen für diese Berufe neu geregelt. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Unterschiede:
Heilbademeister/Heilmasseur gemäß MTF-SHD-G von 1961
alte Ausbildung
- Dauer: 210 Stunden
- Inhalte: Klassische Massage, Hydro-, Thermo- und Balneotherapie in begrenztem Umfang
Heilmasseur gemäß MMHmG von 2003
neue Ausbildung
- Dauer: 2.490 Stunden (ohne zusätzliche Spezialqualifikationen)
- Inhalte: Klassische Massage, manuelle Lymphdrainage, reflexzonentherapeutische Massagetechniken, Bindegewebsmassage, Fußreflexzonenmassage, Segmenttherapie, Tiefenmassage, chinesische Massagetechniken, Thermotherapie, Ultraschalltherapie
Berufsausübung
- Berechtigung zur Tätigkeit als „Medizinische:r Masseur:in“
Der Beruf des medizinischen Masseurs umfasst die Durchführung von
- klassischer Massage,
- Packungsanwendungen,
- Thermotherapie,
- Ultraschalltherapie und
- Spezialmassagen
zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes.
Heilmasseure und Medizinische Masseure können die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung folgender Spezialqualifikationen nach ärztlicher Anordnung erwerben:
- Elektrotherapie,
- Hydro- und Balneotherapie,
- Basismobilisation.
- Bei Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie, zudem Berechtigung zur Tätigkeit als „Medizinische/r Bademeister/in“ (§80 MMHmG)
- KEINE Berechtigung zur freiberuflichen Tätigkeit
Die Aufschulung zur neuen Heilmassage-Ausbildung ist der effektivste Weg in die Selbstständigkeit. Informationen dazu finden Sie auch im Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG). Für Rückfragen kann die Landesinnung kontaktiert werden.
Berufsausübung
- Berechtigung zur Tätigkeit als „Heilmasseur:in“
Der Beruf des Heilmasseurs umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von
- klassischer Massage,
- Packungsanwendungen,
- Thermotherapie,
- Ultraschalltherapie und
- Spezialmassagen
zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.
Heilmasseure und Medizinische Masseure können die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung folgender Spezialqualifikationen nach ärztlicher Anordnung erwerben:
- Elektrotherapie,
- Hydro- und Balneotherapie,
- Basismobilisation.
- Berechtigung zur freiberuflichen Tätigkeit auf ärztliche Zuweisung
Quelle: MMHmG