Kollektivverträge und Lohnordnungen für Spengler
Meldungen zum KV-Abschluss 2022
Die Verhandlungsergebnisse im Überblick:
KV-Abschluss für Arbeiter/innen im Metallgewerbe 2022
Kollektivverträge und Lohntabellen für Arbeiterinnen und Arbeiter
Kollektivvertrag für Arbeiter/innen gültig ab 1.1.2022
Kollektivvertrag für Arbeiter/innen gültig ab 1.1.2021
Hinweis zum Arbeiter/innen KV:
Für den Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe muss leider eine Druckfehlerberichtigung auf Seite 76, Abschnitt XV. ABRECHNUNG UND AUSZAHLUNG, Punkt 4. Fälligkeit, erster Satz, vorgenommen werden:
Der erste Satz hat richtig zu lauten:
4. Fälligkeit
Die Zahlung des Monatslohnes, des Vorarbeiterzuschlages und aller pauschalierten Ansprüche (insbes. auch gem. Abschnitt VI/ Pkt. 4) hat spätestens am Letzten des laufenden Monats zu erfolgen. Überstunden, Mehrarbeit, Zulagen und Zuschläge sowie Aufwandsentschädigungen, Wegzeiten, Prämien udgl. sind nach den tatsächlich erbrachten Leistungen bis zum Letzten des Folgemonats auszuzahlen.
Der korrigierte KV ist online abrufbar!
Kollektivvertrag für Arbeiter/innen gültig ab 1.1.2020
Kollektivvertrag für Arbeiter/innen gültig ab 1.1.2019
Praxiskommentar zum Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe:
Der Praxiskommentar geht auf Besonderheiten und praxisrelevante Fragen des Kollektivvertrages für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe ein.
>> Der Praxiskommentar ist kostenlos online verfügbar.
Weiters kann der Kommentar in Buchform zum Preis von € 24,00 (512 Seiten, inkl. 10% USt., zzgl. Versandkosten) über webshop.wko.at bezogen werden.
Kollektivverträge und Gehaltstabellen für Angestellte
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2022 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2021 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2020 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2019 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.