Fahrzeughandel, Bundesgremium

Elektromobilität

Aktionspaket zur Förderung der E-Mobilität

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mweltministerium, Verkehrsministerium und die Automobilbranche haben für Österreich ein Maßnahmenpaket zur Förderung von Elektromobilität in Höhe 72 Millionen Euro geschnürt. Bei dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden E-Zweiräder sowie PKW mit Elektro-, Brennstoffzellen- sowie Plug-In-Hybrid-Antrieben unterstützt. Ebenfalls gefördert wird die Errichtung von E-Ladeinfrastrukuren.

Ab 1.3.2017 ist die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Bitte beachten Sie, dass Leistungen mit Rechnungsdatum vor dem 1.1.2017 nicht berücksichtigt werden können und die Rechnungen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein dürfen.

Aktionspaket Elektromobilität PKW

Die Aktion für PKW umfasst das „E-PKW Betriebe“ und „E-PKW Private“ Förderpaket mit einem Budget von je 24 Millionen. Weiteres Geld wird vom Arbeitskreis der Automobilimporteure beigesteuert. In Summe werden 72 Millionen Euro in das E-Mobilitätspaket investiert.

Aktionspaket Elektromobilität Zweiräder

Der Dachverband der österreichischen Zweiradimporteure und -industrie, Arge2Rad beteiligt sich finanziell am E-Mobilitätspaket. Damit kann die staatliche Förderung auf bis zu 750,-- Euro pro E-Moped und E-Motorrad verdoppelt werden. Die E-Zweirad-Förderung können Privatpersonen, Betriebe, Gemeinden und Verbände in Anspruch nehmen, die ab 1.1.2017 ein E-Moped bzw. E-Motorrad anschaffen.

Elektromobilität als Schlüsselmaßnahme zur Dekarbonisierung des Verkehrs 

  • Informationen zum Thema finden Sie unter Elektromobilität auf der Webseite des Verkehrsministeriums

Förderung für die Errichtung von Ladestationen

Im Rahmen der Förderungsaktion wird in den Jahren 2017 und 2018 die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur für den gewerblichen Einsatz unterstützt.

Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.

Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. D.h. die Ladestelle muss, an Werktagen während mind. 8 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das Bezahlen für Nutzung und Strombezug muss ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein.

Normalladen an Wallbox oder Standsäule mit Wechselstrom bis 3,7 kW200 Euro
Normalladen an Wallbox mit Wechselstrom von mehr als 3,7 kW bis 22 kW200 Euro
Normalladen an Standsäule mit Wechselstrom von mehr als 3,7 kW bis 22 kW1.000 Euro
Beschleunigtes Laden mit Wechselstrom oder Gleichstrom von mehr als 22 kW bis 43 kW2.000 Euro
Schnellladen mit Wechselstrom von mehr als 43 kW oder Gleichstrom von ≥ 50 kW10.000 Euro

Stand: 19.03.2017