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FAQs Jugendschutz

In der Trafik wird Jugendschutz gelebt

Das einzigartige österreichische Trafikennetz besteht seit fast 240 Jahren und nimmt seit seiner Gründung eine wichtige gesellschaftspolitische Verantwortung wahr. Neben der Schaffung einer eigenständigen Lebensgrundlage für Menschen mit Behinderung liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Als sicherster Vertriebsweg für sensible Genussmittel unterliegt der Handel in österreichischen Trafiken einer engmaschigen und strengen Kontrolle durch verschiedene staatliche Organe sowie durch die Monopolverwaltung GmbH (MVG). Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Standesregeln der Tabaktrafikanten gewährleistet, dass Produkte, die einem gesetzlichen Mindestalter unterliegen oder für die es noch keine ausreichende gesetzliche Regelung gibt (z.B. Nikotin-Pouches), nur verantwortungsbewusst konsumiert werden. Um dem Jugendschutz gerecht zu werden, wurde der Verkauf von Tabakerzeugnissen, pflanzlichen Raucherzeugnissen sowie E-Zigaretten und deren Liquids an Personen unter 18 Jahren bereits 2019 bundesweit verboten. Auch die Österreichischen Lotterien folgen diesem Schritt seit 10.07.2023 und haben das Mindestalter für die Produkte Toto, Rubbellose und Co. einheitlich auf 18 Jahre festgelegt. Die Durchführung von Ausweiskontrollen in den Trafiken stellt sicher, dass die Konsumentinnen und Konsumenten das für den Erwerb dieser Produkte vorgeschriebene Mindestalter erfüllen.

Fragen zum Jugendschutz

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