Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Werbung und Marktkommunikation
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsklauseln, die den alltäglichen Geschäftsverkehr vereinfachen sollen und die der Fachverband Werbung und Marktkommunikation seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung stellt.
Die zur Verfügung gestellten AGB wurden vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation und Experten der Wirtschaftskammerorganisation überarbeitet, aktualisiert und an die geltende Rechtslage angepasst.
Diese Version mit Stand Oktober 2016 ersetzt die bisherigen AGB von August 2015. In der Neufassung erfolgte eine Überarbeitung des Punktes 5. "Fremdleistung/Beauftragung Dritter". Die Haftung der Agentur für derartige Leistungen wird nun klar gestellt. Ein Haftungsausschluss ist nach der geltenden Rechtslage unzulässig. Die AGB sind somit auf dem neuen Stand der Rechtslage und der Judikatur, insbesondere in folgenden Punkten:
- Social Media
- Konzept- und Ideenschutz
- Insolvenzrechtsänderungsgesetz
- Datenschutz
- Haftungsfragen
- Schutzfähigkeit von Kennzeichen
Prüfen Sie vor deren Verwendung genau, ob diese in allen Einzelheiten für Ihr Unternehmen passend sind.
Wichtiger juristischer Erfolg:
Der Auftraggeber ist für die kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Überprüfung und damit die rechtliche Absicherung der Werbemaßnahme verantwortlich.
Nach dem Obersten Gerichtshof (OGH) ist es zulässig, wenn die Agentur darauf in ihren AGB hinweist. Inhaltlich stammen diese AGB vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation. Daher sind sie vom OGH als branchenüblich und keinesfalls als für den Auftraggeber überraschend beurteilt worden.
Werbeunternehmen haben Rechtssicherheit, wenn sie die vom Fachverband Werbung herausgegebene und empfohlenen AGB verwenden.
Weitere Infos:
Zur Haftung von Werbeagenturen für Wettbewerbsrechtsverletzungen