Werbung und Marktkommunikation, Fachverband

Fair Data 2.0

WKO und DMVÖ reichen Codes of Conduct für digitales Dialogmarketing ein

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Nach den Codes of Conduct ist vor den Codes of Conduct. Bereits 2019 wurden die ersten Codes of Conduct für Adressverlage und Direkt Marketing Unternehmen erfolgreich eingereicht und von der Datenschutzbehörde genehmigt. Die akkreditierte Überwachungsstelle – Austrian Standards – hat bereits einige Unternehmen positiv auditiert.

Transparenz und Rechtssicherheit durch Codes of Conduct

Durch diese Verhaltensregeln wurde ein Meilenstein in Sachen Transparenz und Rechtssicherheit, für das Dialog Marketing in Österreich, geschaffen.

Ein immer wichtiger werdender Bereich des Data Driven Marketings – der digitale Bereich des Dialog Marketings ist in diesen Verhaltensregeln nicht enthalten. So war es naheliegend weitere Codes of Conduct, gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich zu erarbeiten. Unterstützt wurde diese Selbstregulierung mit Expertenwissen zu Onlinewerbung vom Online Vermarkter Kreis (OVK).

Gemeinsam wurden daher Verhaltensregeln zu wichtigen Themen wie Consent Management bei E-Mail oder Websites mit Cookie Banner und Datenübermittlungen in Drittstatten, insbesondere in die USA, entwickelt und bei der Datenschutzbehörde eingereicht.

Verhaltensregeln für die Kommunikationsbranche

Viele Jahre warten wir nun schon auf die Sonderregeln zum digitalen Datenschutz durch die ePrivacy Verordnung, da in der DSGVO hierfür ein großer Interpretationsspielraum besteht. "Auch Urteile wie der Wegfall des Privacy Shields haben nicht für mehr Klarheit gesorgt, sondern im Gegenteil, für mehr Unsicherheit. Es ist uns daher ein Anliegen unsere Mitglieder auch bei digitalen Datenverarbeitungen praxisnah bei der rechtssicheren Umsetzung des Datenschutzes zu unterstützen", so DMVÖ Präsidentin Alexandra Vetrovsky-Brychta.

Eugen Schmidt, Leiter des OVKs ergänzt: "Sowohl Publisher als auch Auftraggeber der Werbung sind derzeit oft im Unklaren bei der Umsetzung von Consent Management auf ihren Portalen, aber auch was das Tracking von Onlinewerbung betrifft." Gerade die jüngsten Beschwerden in Bezug auf Cookie-Banner und Consent zeigen, wie wichtig dieses Thema ist.

Die nun eingebrachten Verhaltensregeln sollen für alle Unternehmen der Kommunikationsbranche zugänglich sein. "Die Verhaltensregeln könnten nicht nur den klassischen Werbe-Branchen, sondern auch Onlinehändlern, Plattformbetreibern und im Grunde jedem helfen, der eine Website betreibt", analysiert Michael Mrazek, Obmann des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation in der WKÖ.

Alexandra Vetrovsky-Brychta abschließend: "Es war allen Beteiligten ein besonderes Anliegen, dass die Einhaltung dieser Codes of Conduct allen Mitgliedern der Kommunikationsbranche möglich sein wird und damit ein Mehrwert für die gesamte Branche geschaffen wird. Werden diese Branchenstandards genehmigt, kann das eine Hilfe für alle Player darstellen – Auftraggeber, Dienstleister und Behörden gleichermaßen helfen.“

Stand: 23.11.2021