Sparte Gewerbe und Handwerk

#digitalisierungstipps #tipp 8 E-Commerce und Fernabsatz

Besonderheiten im Online-Handel

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Für Verträge zwischen Unternehmern und Kunden im Internet gelten, neben den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, viele Sondervorschriften. Davon sind auch Gewerbe- und Handwerksbetriebe betroffen, die z.B. Webshops betreiben oder Bestellungen per Homepage oder E-Mail ermöglichen. Dieser #digitalisierungstipp gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte.


Was ist „E-Commerce“?

Mit diesem Begriff werden der elektronische Handel bzw. der Internethandel bezeichnet. Rechtswirksame Verträge können sowohl im Internet, als auch per E-Mail entstehen.


Welche Pflichten hat der Unternehmen im E-Commerce gegenüber dem Kunden (B2C)?

  • Auch im Internethandel gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsvorschriften!
  • Zum Beispiel müssen auch hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereitgestellt werden, und zwar VOR Abschluss der Bestellung.
  • Das E-Commerce-Gesetz (ECG) fordert darüber hinaus allgemeine und besondere Informationspflichten bei Werbung und Webshops.
  • Im B2C-Bereich gibt es darüber hinaus noch zusätzliche Informationspflichten im Fernabsatz und spezielle Regelungen zu Rücktrittsrechten bei Dienstleistungen im Internet und bei Downloads.
  • Die Verbraucherrechte-Richtlinie legt seit 2014 zusätzlich rechtliche Rahmenbedingungen für den Verkauf von Waren in Webshops fest.
  • Weiters entstehen durch das Alternative Streitbeilegungs-Gesetz (AStG) Informationspflichten für Websites.
  • Im E-Commerce gelten natürlich auch die Regelungen des Datenschutzes und der DSGVO.


Wo kann ich mich informieren?

Die WKOÖ bietet umfassende Informationen auf wko.at zu fast allen Themen rund um E-Commerce, Webshops & Co. Nachstehend einige Links zu verschiedenen Bereichen:

--> E-Commerce und Webshops – Maßnahmen, Tipps und Tools

--> Vertragsrecht im Internet – Besonderheiten von Verträgen im Online-Handel

--> Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz

--> Informationspflichten im Fernabsatz B2C

--> Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen im Internet B2C

--> Rücktrittsrecht bei Downloads B2C

--> Informationspflichten für Websites (Alternative Streitbeilegung)

 

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben oder Beratung brauchen, hilft Ihnen das Service Center der WKOÖ unter 05-90909 oder unter service@wkooe.at gerne weiter.

Viel Erfolg!