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Barumsatzverordnung

Barumsatzverordnung seit 1. Jänner 2016 in Kraft

Die Barumsatzverordnung wurde am 9. September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Sie ist die Nachfolgeverordnung der Barbewegungsverordnung und regelt die Ausnahmen für die vereinfachte Losungsermittlung, die nun eingeschränkt ist auf Umsätze in Freien bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro, Automaten, wenn der Einzelumsatz 20 Euro nicht übersteigt, „kleine Vereinsfeste“ bzw. wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Körperschaften. Des weiteren sind Erleichterungen für Onlineshops und „mobile Gruppen“ vorgesehen. 

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