COVID-19-Präventionskonzept für Gastronomie und Hotellerie
Für Betriebsstätten mit mehr als 51 Beschäftigten braucht es ab 1. April 2021 ein COVID-19-Präventionskonzept. Ein solches Präventionskonzept muss jedenfalls Maßnahmen – spezifische Hygienevorgaben, Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen, Regelungen für Mitarbeiter- und Kundenströme, Entzerrungsmaßnahmen, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion – und eine Risikoanalyse beinhalten.
Wir haben für die Hotellerie und Gastronomie ein entsprechendes Muster-Präventionskonzept erstellt, das neben einem Vorschlag für die vorgeschriebene Risikoanalyse (Anlage 1) auch eine Checkliste für diese COVID-19 Präventionsmaßnahmen (Anlage 2) enthält. Darüber hinaus finden Sie für die Gastronomie und Hotellerie zentrale Inhalte, die bei gastronomischen Tätigkeiten, bei zulässigen Veranstaltungen und bei der Schulung von Mitarbeiter*innen zu beachten sind.
Das Muster dient als Vorlage zur Erarbeitung des betriebseigenen Präventionskonzeptes, d.h. es muss jedenfalls noch – mit Hilfe der Anlagen – an die Gegebenheiten des eigenen Unternehmens angepasst werden.
Zum COVID-19-Präventionskonzept für Betriebsstätten mit mehr als 51 Beschäftigten: