Verwertungsgesellschaften und Fitnessbetriebe
MPLC hat Fitnessbetriebe per Rundschreiben aufgefordert Fernsehprogramme, welche insbesondere bei den Bildschirmen der Kardiogeräte laufen, zu lizenzieren.
Der Fachverband und der Veranstalterverband Österreich, der die Interessen der Betriebe gegenüber den Verwertungsgesellschaften wie der AKM vertritt, haben folgendes Ergebnis.
Die Firma MPLC ist ein Filmverlag, der die Rechte der großen internationalen Filmstudios für die öffentliche Aufführung ihre Filme im Fernsehen vertritt.
MPLC wird auf Grund des neuen Verwertungsgesellschaftgesetzes, das mit 1. Juni 2016 in Kraft getreten ist, eine Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften beantragen, die sie dazu berechtigt Lizenzen für Filme zu erteilen und dafür ein Entgelt von den Nutzern(Fitnesscentern etc.) einzuheben.
Nach Erteilung der Genehmigung ist MPLC eine staatlich befugte unabhängige Verwertungseinrichtung und wir werden Gespräche bzw. Verhandlungen führen, die zu einer Branchenlösung bzw. einem angemessen Tarif führen sollen. Bis dahin brauchen Fitnesscenter keinen Lizenzvertrag mit MPLC abschließen.