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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Kollektivvertrag für Freitzeit- und Sportbetriebe
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Freizeit- und Sportbetriebe
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Wir vertreten die Interessen von mehr als 30 Berufsgruppen und damit rund 20.000 Betrieben in der Freizeit- und Sportwirtschaft. Unsere Freizeit- und Sportbetriebe, von Fitnessstudios, über Personaltrainer, Outdoorführer, Freizeitparks bis hin zu Tanzschulen, Reitbetrieben, Veranstaltungsagenturen etc., leisten einen wesentlichen Beitrag zur direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
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