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HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) im Tourismus

FAQ zur Whistleblowing-Richtlinie

Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde am 24.2.2023 die Whistleblowing-Richtlinie umgesetzt. Unternehmen sind nunmehr verpflichtet, interne oder externe Meldekanäle einzurichten, damit Hinweisgeber vertraulich (Verdachtsmomente über) Verstöße u.a. in bestimmten Bereichen melden können. Diese Hinweisgeber werden durch das HSchG besonders geschützt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Weitere Informationen zum HSchG

Weitere Informationen zum HSchG, Checklisten und Informationen zu speziellen arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten finden Sie auch unter folgenden Links:

Stand: