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Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die neue EU-Maschinenverordnung wurde am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt L 156/1 die veröffentlicht.

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Die neue EU-Maschinenverordnung wurde am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt L 156/1 die veröffentlicht:
VERORDNUNG (EU) 2023/1230 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates

Für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure gilt die EU-Maschinenverordnung grundsätzlich ab dem 14. Januar 2027.
Produkte, die vor dem 14. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden und sich damit in der Handelskette befinden, dürfen weiter -z.B. durch den Händler- auf dem Markt bereitgestellt werden.
Dazu gehören nach Artikel 6 "Fernabsatz" der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 auch solche Produkte, die bis einschließlich 13. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie online angeboten wurden.

ACHTUNG:

  • Bis zum Ende des 13. Januar 2027 müssen Maschinen, Sicherheitsbauteile usw. nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden. Ab dem 14. Januar 2027 muss dann hierfür die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 angewendet werden.

Stand: 03.07.2023

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