Steiermark: Geförderte Aus- und Weiterbildung für Augen- und Kontaktlinsenoptiker
Für aktive Mitglieder der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit entsprechender Gewerbeberechtigung
Einstellungen
Förderungswerber
Für aktive Mitglieder der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit entsprechender Gewerbeberechtigung
Förderungszweck
Direkte Wirtschaftsförderung für die Mitglieder
Förderungsgegenstand
Fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Unternehmer:innen selbst und deren Mitarbeiter:innen.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden:
- Grundausbildungen (Lehrabschlussprüfungen oder Meisterprüfungen) sowie allgemeine Ausbildungen (z.B. Sprachkurse, Verkaufsseminare, Führungskräfteseminare, Rhetorikseminare, …)
- Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden, da diese Kurse bereits zu einem von der Innung geförderten Preis den Mitgliedern angeboten werden.
- Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, da diese bereits durch die bestehende Lehrbetriebsförderung mit 75% gefördert werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss von 50 % des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) bzw. max 30 Euro pro Kurs und Teilnehmer bzw. max. Förderhöhe beträgt für 2026 insgesamt max. 1.500 Euro pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe).
Anmerkung
Antrag nach Projektumsetzung, First-Come-Fitst-Serve-Prinzip
Einreichung
Mittels formlosen Antrages, Kopien der Rechnung, der Zahlungsbestätigung und der Teilnahmebestätigung bei der
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Gesundheitsberufe
Telefon: +43 316 601 430
E-Mail: gesundheitsberufe@wkstmk.at
Richtlinientext
- Förderaktion der Landesinnung der Gesundheitsberufe 2026 für die Meisterprüfung Augenoptik und die Befähigungsprüfung Kontaktlinsenoptik
- Förderaktion der Landesinnung der Gesundheitsberufe 2026 für Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker − unbürokratische Förderung für unsere Mitglieder
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.