Skills Scheck 2026
Qualifizierung in der Transformation mit Fokus auf die Industriestrategie Österreich 2035
Einstellungen
Förderungswerber
Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform mit einer Niederlassung in Österreich (z. B. AG, GmbH, KG, OG etc.), jedoch nicht Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR). Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen. Besonders angesprochen werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Skills Schecks können auch für Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in Gründung, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Selbstverwaltungskörper sowie staatliche Verwaltungen, Behörden und Gemeinden nicht einreichberechtigt sind.
Förderungszweck
Mit den Skills Schecks 2026 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) Unternehmen gezielt bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen. Ziel ist es, Fachkräfte für die digitale und ökologische Transformation zu qualifizieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich nachhaltig zu stärken. Im Fokus stehen Weiterbildungen in Schlüsseltechnologien und Stärkefeldern der Industriestrategie Österreich 2035.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Kosten für externe berufliche Weiterbildungen, die zur ökologischen Nachhaltigkeit und/oder zur digitalen Transformation des Unternehmens beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen einen klaren Schwerpunkt in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung setzen.
Besonders berücksichtigt werden Weiterbildungen, die Kompetenzen in den Schlüsseltechnologien und Stärkefeldern der Industriestrategie Österreich 2035 vermitteln und deren betriebliche Umsetzung unterstützen. Dazu zählen Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips und elektronische Komponenten, fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, fortgeschrittene Werkstoffe, Life-Sciences und Biotechnologie, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätstechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000,- Euro. Die Förderquote beträgt maximal 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:
- Bei 5.000,- Euro Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 2.500.
- Bei 10.000 ,- Euro Weiterbildungskosten werden 50% gefördert, also EUR 5.000.
- Bei 12.000 ,- Euro Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. EUR 5.000 in Kraft.
Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 5 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt (der Nettobetrag wird gefördert).
Anmerkung
Ansprechpartner in der FFG:
Skills Scheck
E-Mail: skills-scheck@ffg.at
Hinweis: Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice.
Einreichung
Die aktuelle Ausschreibung ist von 02.03 bis 15.12.2026 geöffnet.
Richtlinientext als PDF
Ausschreibungsleitfaden Skills Schecks 2026
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.