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Tiroler Beratungsförderung

Zuschüsse für externe Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Tirol

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 30.06.2028 - Antrag bis 31.12.2027
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Finanzierungsberatung
Strategie- und Umsetzungsberatung
Nachfolge
Übergabe
Gründung
Liquidität
Reorganisiation
Sanierung
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
CSR & Nachhaltigkeit
Mobilität
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)
Erneuerbare Energie
Energieeffizienz (Gebäude)
Cybersecurity
Sociale Entrepreneurship & soziale Innovationen
Forschung & Entwicklung
Digitalisierung
Innovation

Förderungswerber 

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol sind.

In den Bereichen „Businessplanerstellung“, „Betriebsanlagenberatung“ und „Übernahme oder Revitalisierung von Tiroler Wirtshäusern für Jungunternehmer:innen“ können die Kosten auch dann anerkannt werden, wenn das Unternehmen nach erfolgter Beratung nicht gegründet bzw. übernommen wird.

Förderungszweck 

Unternehmensberatung

Förderungsgegenstand

Das Land Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol fördern gemeinsam externe Beratungsleistungen durch akkreditierte Unternehmensberater:innen.

Ausschlussgrund 

Nicht gefördert werden:

  • Beratungen zu überwiegend steuerlichen oder rechtlichen Fragen
  • Gutachterliche Tätigkeiten
  • Reine Umsetzungsschritte (z.B. Agenturleistungen, Werbekampagnen, Homepageerstellung,
  • Programmierung, Grafikerstellung, technische Messungen, Trainings- und
  • Einschulungsleistungen, Beratungen zur Ausarbeitung der Förderanträge, etc.)
  • Beratungen, bei denen die antragstellende Person über die gleiche, für die Beratung
  • maßgebliche Gewerbeberechtigung wie das Beratungsunternehmen verfügt
  • IT-Dienstleistungsunternehmen im Schwerpunkt Digitalisierung

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.

In den Bereichen

  • Jungunternehmerberatung (betrifft auch den Bereich der Betriebsanlagenberatung)
  • Beratungen zu Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Beratung zur Übernahme oder Revitalisierung von Tiroler Wirtshäusern für Jungunternehmen
  • Beratung für den Bereich Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit
  • Beratung zur Digitalisierung

kann das Förderungsausmaß auf bis zu 80 % erhöht werden.

Pro Beratungsthema, Unternehmen und Kalenderjahr kann nur eine Förderung gewährt werden. Sollten pro Unternehmen und Kalenderjahr mehrere Förderungen gewährt werden, dürfen diese die Summe von 4.000 Euro nicht überschreiten.

Anmerkung 

Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner finden Sie auf der Übersichtsseite

Einreichung 

Einreichung vor Beginn der Beratung bei:

Wirtschaftskammer Tirol
Wirtschaftsberatung und Rechtsservice
Wilhelm-Greil-Straße 7
6020 Innsbruck

beratungsfoerderung@wktirol.at
F +43 05 90 90 5 51372

Richtlinientext als PDF 

Tiroler Beratungsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.