Tiroler Beratungsförderung
Zuschüsse für externe Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Tirol
Einstellungen
Förderungswerber
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol sind.
In den Bereichen „Businessplanerstellung“, „Betriebsanlagenberatung“ und „Übernahme oder Revitalisierung von Tiroler Wirtshäusern für Jungunternehmer:innen“ können die Kosten auch dann anerkannt werden, wenn das Unternehmen nach erfolgter Beratung nicht gegründet bzw. übernommen wird.
Förderungszweck
Unternehmensberatung
Förderungsgegenstand
Das Land Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol fördern gemeinsam externe Beratungsleistungen durch akkreditierte Unternehmensberater:innen.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden:
- Beratungen zu überwiegend steuerlichen oder rechtlichen Fragen
- Gutachterliche Tätigkeiten
- Reine Umsetzungsschritte (z.B. Agenturleistungen, Werbekampagnen, Homepageerstellung,
- Programmierung, Grafikerstellung, technische Messungen, Trainings- und
- Einschulungsleistungen, Beratungen zur Ausarbeitung der Förderanträge, etc.)
- Beratungen, bei denen die antragstellende Person über die gleiche, für die Beratung
- maßgebliche Gewerbeberechtigung wie das Beratungsunternehmen verfügt
- IT-Dienstleistungsunternehmen im Schwerpunkt Digitalisierung
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.
In den Bereichen
- Jungunternehmerberatung (betrifft auch den Bereich der Betriebsanlagenberatung)
- Beratungen zu Gleichstellung und Barrierefreiheit
- Beratung zur Übernahme oder Revitalisierung von Tiroler Wirtshäusern für Jungunternehmen
- Beratung für den Bereich Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit
- Beratung zur Digitalisierung
kann das Förderungsausmaß auf bis zu 80 % erhöht werden.
Pro Beratungsthema, Unternehmen und Kalenderjahr kann nur eine Förderung gewährt werden. Sollten pro Unternehmen und Kalenderjahr mehrere Förderungen gewährt werden, dürfen diese die Summe von 4.000 Euro nicht überschreiten.
Anmerkung
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner finden Sie auf der Übersichtsseite
Einreichung
Einreichung vor Beginn der Beratung bei:
Wirtschaftskammer Tirol
Wirtschaftsberatung und Rechtsservice
Wilhelm-Greil-Straße 7
6020 Innsbruck
M beratungsfoerderung@wktirol.at
F +43 05 90 90 5 51372
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.