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Spielfiguren stehen neben Haufen voller geschredderter Computerplatinen
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Steiermark: Förderaktion für Mitglieder der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement

Branchenbezogene Aus- und Weiterbildung und Digitalisierung 

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.11.2025 bis 31.10.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Digitalisierung

Förderungswerber

Alle Mitglieder der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement Steiermark

Förderungszweck

Impuls in Richtung direkte Wirtschaftsförderung für Unternehmer:innen und Mitarbeiter:innen

Förderungsgegenstand

Unter branchenbezogener Aus- und Weiterbildung verstehen sich Kurse, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit im Entsorgungs- und Ressourcen-management stehen. Beispiele: ÖWAV-Seminare, EDM-Fortbildungen, …

Unter Digitalisierung im Unternehmen verstehen sich berufliche Aus- und Weiterbildung in digitalen Kompetenzen, individuelle Beratung für den Bereich E-Commerce und Online-Marketing, IT- und Cybersecurity sowie digitale Verwaltung durch externe Beratung.

Ausschlussgrund

Allgemeine Ausbildungen und Kurse, wie Mitarbeiter:innenführung- und Motivation und „train the trainer“-Seminare, sind von dieser Förderung nicht erfasst.

Art und Ausmaß der Förderung

Die branchenbezogene Aus- und Weiterbildung unserer Mitglieder und deren Mitarbeiter:innen (im Bereich Entsorgungs- und Ressourcenmanagement tätig) und die Digitalisierung Ihres Unternehmens wird in Form eines Kostenzuschusses von 50 % des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Nächtigungskosten, …) gefördert.

Die maximale Förderhöhe beträgt 300 Euro pro Betrieb inkl. aller Filialbetriebe.

Anmerkung

Im Zweifelsfall, ob ein Kurs im Sinne einer branchenbezogenen Aus- und Weiterbildung oder Digitalisierung zu werten ist, bitten wir um eine Vorabkontaktaufnahme mit dem Fachgruppenbüro.

Einreichung

Zur Erlangung der Förderung ist ein formloser Antrag mit folgenden Unterlagen an die Fachgruppe zu richten:

  • Bekanntgabe der Bankverbindung
  • Kopie der Rechnung (Aufstellung der Arbeitsleistungen bzw. Kursinhalte)
  • Zahlungsbestätigung
  • Teilnahmebestätigung

Diese Förderaktion gilt für alle Maßnahmen ab 1. November 2025 (Rechnungsdatum) und ist bis zum 31. Oktober 2026 begrenzt. Ihr Förderansuchen muss bis spätestens 31.10.2026 vollständig eingereicht werden an

Wirtschaftskammer Steiermark
Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Frau Christina Plasonik
Telefon: +43 316 601 531
E-Mail: entsorgung@wkstmk.at


Hinweis
Nur wenn alle Unterlagen übermittelt wurden, kann Ihr Förderansuchen berücksichtigt werden.

Alle Förderansuchen werden nach dem Datum des Einlangens bei der Fachgruppe bearbeitet. Sind die vom Fachgruppenausschuss beschlossenen Fördermittel schon vor Ablauf des 31.10.2026 ausgeschöpft, können keine Förderungen mehr ausbezahlt werden.



Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.