Zum Inhalt springen
Person mit kurzen braunen Haaren,  Bart und blauem Pullover sitzt bei einem Schreibtisch mit Laptop und zeichnet mit Stiften ein UX Design auf Zetteln
© rh2010 | stock.adobe.com

Steiermark: Förderung des Landesgremiums Außenhandel für Onlineauftritte

Förderaktion 2026 für Digitalisierungsmaßnahmen wie Internetauftritte und Websites

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Cybersecurity
Digitalisierung
Export & Internationalisierung

Förderungswerber

  • Diese Förderaktion gilt für alle aktiven Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Außenhandels. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Landesgremium des Außenhandels bestehen.
  • Die zu fördernde Maßnahme muss 2026 erfolgen oder abgeschlossen worden sein.

Förderungsgegenstand

Die Neuerstellung bzw. Maßnahmen zur Verbesserung des Web-Auftrittes.

Beispiele:

  • Digitale Neuerungen (Einsatz von KI)
  • Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von Cyberattaken/Cyberangriffen
  • Website-Checks
  • Erstellung bzw. Aktualisierung der fimenspezifischen AGBs

Art und Ausmaß der Förderung

50 % der Nettokosten, max. aber 500 Euro begrenzt auf einen Antrag pro Jahr und pro Firma (inkl. aller Standorte)

Zusatzförderung: Soll Ihre Website zusätzlich in andere Sprachen übersetzt werden, so kann eine einmalige Zusatzförderung von 50 % der Nettokosten für die Übersetzung, maximal 250 Euro pro Jahr, in Anspruch genommen werden.

Ausschlussgrund

Jenen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand haben, kann keine Förderung gewährt werden.

Nicht gefördert werden:

  • Sonstige vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten (Strom, Entsorgung),
  • Transportkosten von Ausstellungsgut und Stand,
  • Kosten des Standaufbaus,
  • Schaltkosten von Fachartikeln in Messezeitungen,
  • Nächtigungs-, Personal- und Reisekosten.

Anmerkung

Insgesamt stehen für alle Förderaktionen 2026 15.000 Euro zur Verfügung. Eine Reservierung von Fördermitteln ist nicht möglich. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits vorzeitig ausgeschöpft, können keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden.

Einreichung

Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen bis zum 31. Dezember 2026 vollständig einlangen:

Landesgremium des Außenhandels
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Frau Nina Taucher
Telefon: +43 316 601 564
E-Mail: aussenhandel@wkstmk.at

Richtlinientext

Förderaktion 2026 Außenhandel: Aus- und Weiterbildung, Messebesuche/-auftritt, Internetauftritte und Websites


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.