Steiermark: Förderung des Landesgremiums Außenhandel für Onlineauftritte
Förderaktion 2026 für Digitalisierungsmaßnahmen wie Internetauftritte und Websites
Einstellungen
Förderungswerber
- Diese Förderaktion gilt für alle aktiven Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Außenhandels. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Landesgremium des Außenhandels bestehen.
- Die zu fördernde Maßnahme muss 2026 erfolgen oder abgeschlossen worden sein.
Förderungsgegenstand
Die Neuerstellung bzw. Maßnahmen zur Verbesserung des Web-Auftrittes.
Beispiele:
- Digitale Neuerungen (Einsatz von KI)
- Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von Cyberattaken/Cyberangriffen
- Website-Checks
- Erstellung bzw. Aktualisierung der fimenspezifischen AGBs
Art und Ausmaß der Förderung
50 % der Nettokosten, max. aber 500 Euro begrenzt auf einen Antrag pro Jahr und pro Firma (inkl. aller Standorte)
Zusatzförderung: Soll Ihre Website zusätzlich in andere Sprachen übersetzt werden, so kann eine einmalige Zusatzförderung von 50 % der Nettokosten für die Übersetzung, maximal 250 Euro pro Jahr, in Anspruch genommen werden.
Ausschlussgrund
Jenen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand haben, kann keine Förderung gewährt werden.
Nicht gefördert werden:
- Sonstige vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten (Strom, Entsorgung),
- Transportkosten von Ausstellungsgut und Stand,
- Kosten des Standaufbaus,
- Schaltkosten von Fachartikeln in Messezeitungen,
- Nächtigungs-, Personal- und Reisekosten.
Anmerkung
Insgesamt stehen für alle Förderaktionen 2026 15.000 Euro zur Verfügung. Eine Reservierung von Fördermitteln ist nicht möglich. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits vorzeitig ausgeschöpft, können keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden.
Einreichung
Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen bis zum 31. Dezember 2026 vollständig einlangen:
- Rechnung der durchgeführten Maßnahme
- Die Zahlungsbestätigung der Maßnahme
- Eine Dokumentation der Maßnahme
- Bei Onlineauftritt: Screenshot und Link des Onlineauftritts
- Ausgefülltes Antragsformular Förderungen 2026 | Außenhandel
Landesgremium des Außenhandels
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Frau Nina Taucher
Telefon: +43 316 601 564
E-Mail: aussenhandel@wkstmk.at
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.