
Stadt Graz fördert Fassadenbegrünung
Zuschuss für ökologische Stadtgestaltung
Einstellungen
Förderungswerber
Sind alle physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit Standort Graz-Stadt
Förderungszweck
Ist primär die ökologische und klimafreundliche Gestaltung des Stadtraumes.
Förderungsgegenstand
Errichtung von Fassadenbegrünungen lt. ÖNORM L 1131
Ausschlussgrund
- Begrünungen von Nebengebäuden im Sinne des Stmk. Baugesetzes
- Begrünungen von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten
- Zu begründende Flächenfassaden unter 30 m²
Art und Ausmaß der Förderung
- Zuschuss iHv max. 70 % bis max. € 7.000,-- pro Objekt
Anmerkung
- Nur die erstmalige Begrünung ist förderbar
- vollautomatische Bewässerungsanlage zwingend erforderlich
Einreichung
Spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung mittels ausgefüllten Antragsformulars inkl. erforderlicher Unterlagen
Umweltamt
8010 Graz
Schmiedgasse 26
T +43 316 872-4302
M umweltamt@stadt.graz.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.