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Blick von unten auf eine begrünte Fassade eines Gebäudes. Die Fenster des Gebäudes sind freigelassen. Das Gebäude links daneben ist teilweise begrünt. Der Himmel ist blau
© Tiberius Gracchus | stock.adobe.com

Stadt Graz fördert Fassadenbegrünung

Zuschuss für ökologische Stadtgestaltung

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2025 – 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Energieeffizienz (Gebäude)

Förderungswerber 

Sind alle physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit Standort Graz-Stadt

Förderungszweck 

Ist primär die ökologische und klimafreundliche Gestaltung des Stadtraumes.

Förderungsgegenstand

Errichtung von Fassadenbegrünungen lt. ÖNORM L 1131

Ausschlussgrund 

  • Begrünungen von Nebengebäuden im Sinne des Stmk. Baugesetzes
  • Begrünungen von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten
  • Zu begründende Flächenfassaden unter 30 m² 

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Zuschuss iHv max. 70 % bis max. € 7.000,-- pro Objekt

Anmerkung 

  • Nur die erstmalige Begrünung ist förderbar
  • vollautomatische Bewässerungsanlage zwingend erforderlich

Einreichung 

Spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung mittels ausgefüllten Antragsformulars inkl. erforderlicher Unterlagen

Umweltamt
8010 Graz
Schmiedgasse 26
T +43 316 872-4302 
umweltamt@stadt.graz.at

Richtlinientext als PDF 

Antragsformular

Förderrichtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.