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Lächelnde Person in grünem Pullover mit weißen Sonnenbrillen steht inmitten einer Solaranlage und hält Fächer mit Eurogeldscheinen in Händen, im Vordergrund Modell eines Windrades
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Steiermark: Stadt Graz Förderung von thermischen Solaranlagen

Solarförderung

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2025 – 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Erneuerbare Energie

Förderungswerber 

Sind alle physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit Standort Graz-Stadt.

Förderungszweck 

Reduzierung von umweltbelastenden Emissionen und Substitution von fossilen Energieträgern für Warmwasserbereitung und der Raumwärmebereitstellung im Wohnbereich.

Förderungsgegenstand

Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Wärmeenergieversorgung (Heizung und Wasser)

Ausschlussgrund 

Kollektorflächen für die Beheizung von Schwimmbädern oder für die ausschließliche Einspeisung in ein Fernwärmenetz

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss i.H.v. max. 100 Euro/m2 Aperturfläche (unverdeckte Nutzfläche), jedoch maximal 2.000 Euro je Wohneinheit.

Anmerkung 

  • Die Aperturfläche muss mindestens 4 mbetragen.
  • Der Warmwasserbedarf muss im Sommerhalbjahr durch die Solaranlage weitestgehend abgedeckt werden.

Einreichung 

Spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung mittels ausgefüllten Antragsformulars Thermische Solaranlagen Förderung inkl. erforderlicher Unterlagen

Umweltamt
8010 Graz,
Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872 − 4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Richtlinientext

Umweltförderung thermische Solaranlagen - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.