Steiermark: Stadt Graz Förderung von thermischen Solaranlagen
Solarförderung
Einstellungen
Förderungswerber
Sind alle physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit Standort Graz-Stadt.
Förderungszweck
Reduzierung von umweltbelastenden Emissionen und Substitution von fossilen Energieträgern für Warmwasserbereitung und der Raumwärmebereitstellung im Wohnbereich.
Förderungsgegenstand
Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Wärmeenergieversorgung (Heizung und Wasser)
Ausschlussgrund
Kollektorflächen für die Beheizung von Schwimmbädern oder für die ausschließliche Einspeisung in ein Fernwärmenetz
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss i.H.v. max. 100 Euro/m2 Aperturfläche (unverdeckte Nutzfläche), jedoch maximal 2.000 Euro je Wohneinheit.
Anmerkung
- Die Aperturfläche muss mindestens 4 m2 betragen.
- Der Warmwasserbedarf muss im Sommerhalbjahr durch die Solaranlage weitestgehend abgedeckt werden.
Einreichung
Spätestens 3 Monate nach Rechnungslegung mittels ausgefüllten Antragsformulars Thermische Solaranlagen Förderung inkl. erforderlicher Unterlagen
Umweltamt
8010 Graz,
Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872 − 4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
Richtlinientext
Umweltförderung thermische Solaranlagen - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.