Steiermark: Lebens!Nah-Förderung für die umfassende Nahversorgung
Unterstützung von neu gegründeten oder bestehenden Nahversorgungsbetrieben
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen der Sparten Handel, Gewerbe und Handwerk und endverbraucherbezogene Dienstleister sofern mehr als die Hälfte des Umsatzes mit Privatkunden erwirtschaftet wird
Förderungszweck
Durch die Unterstützung von neu gegründeten oder bestehenden Nahversorgungsbetrieben soll ein Beitrag zur Sicherung, Verbesserung und Attraktivierung der lokalen und regionalen Versorgung der Bevölkerung in der Steiermark geleistet werden.
Förderungsgegenstand
- Digitalisierung von
- Produktionsprozessen (z.B. ERP-System bzw. Erweiterung um neue Module)
- Vertriebsprozessen (z.B. CRM-System inkl. Schnittstellenanbindung, digitale Buchungsplattform bzw. Kundenportal)
- Digitalisierung von innerbetrieblichen Prozessen (z.B. digitales Zeiterfassungssystem bzw. Erweiterung um neue Module,…)
- Digitalisierung von Marketingprozessen (z.B. erstmalige Erstellung einer Website und/oder eines Online-Shops, …)
- aktivierungspflichtige Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung, qualifizierte bauliche Maßnahmen (max. 30.000 Euro anrechenbar) Ankauf neuer Maschinen und Geräte inkl. digitaler Infrastruktur.
Ausschlussgrund
- Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind
- unselbständige Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze
Nicht förderfähig sind unter anderem:
- nicht eindeutig projektbezogene sowie gebrauchte Güter
- Eigenleistungen
- Fahrzeuge und Anhänger – z.B. PKW, LKW, Bus, Traktor etc. (ausgenommen mobile Verkaufsläden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z.B. Stapler, Minibagger etc.)
- Leasingfinanzierungen (ausgenommen Kaufleasing und Mietkauf)
Art und Ausmaß der Förderung
- Online-Marketingkostenzuschuss: max. 30 % bzw. max. 2.500 Euro, Mindestprojektvolumen 3.000 Euro,
- Investitionskostenzuschuss: max. 20 % bzw. 20.000 Euro der anrechenbaren Projektkosten ab 20.000 Euro Investitionsvolumen
Einreichung
Vor Projektbeginn ausschließlich online über das Förderportal bei der
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Telefon: +43 316 7093 0
E-Mail: office@sfg.at
Richtlinientext
Styrian Food Hub (SFG): Nahversorgung – bringen wir Leben in Ihre Region!
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.