Oberösterreich: Gründer:innen-Coaching
Beratungsförderung für Gründung und Übernahme
Einstellungen
Förderungswerber
- Gründer:innen vor einer Gründung/Übernahme mit geplantem Betriebsstandort in Oberösterreich und geplanter aktiver Mitgliedschaft der WKO Oberösterreich
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 72 Monate nach der Gründung mit Betriebsstandort in Oberösterreich und einer aktiven Mitgliedschaft der WKO Oberösterreich
Die Förderung ist einmalig vor der Gründung/Übernahme sowie in den ersten sechs Jahren danach jährlich beantragbar.
Förderungsgegenstand
- Erarbeitung eines umfassenden schriftlichen Businessplans
- Strategieentwicklung
- Aufbau eines Controllingsystems
- Erstellung eines Marketingkonzeptes oder eines Finanzierungskonzeptes
- Entwicklung eines Organisations- und Personalkonzeptes
- Durchführung von Planungsrechnungen
Bei Betriebsübernahme ist darüber hinaus förderbar: Unternehmensbewertung und/oder Mediationsgespräche zu den persönlichen Aspekten einer Betriebsübernahme
Art und Ausmaß der Förderung
Gefördert werden 50 % jedoch max. 1.250,- Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
- Die Mindesthöhe des Beratungshonorars muss 800,- Euro (netto) betragen.
- Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
- Es kann keine Förderung gewährt werden, falls mit der Beratung vor dem Einlangen des Förderansuchens begonnen wurde.
Anmerkung
Antrags- und Abrechnungsfrist siehe Gründer:innen Coaching
Einreichung
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.