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Rückenansicht einer sitzenden Person mit offenen, dunklen Haaren, die ein Heft auf ihrem Schoß hat. Ihr gegenüber sitzen zwei Personen mit grauen Haaren, die zu der anderen Person blicken. Die linke der beiden Personen hält einen Zettel
© Martin Barraud/Caia Image | stock.adobe.com

Steiermark: Qualifizierungssteigerung der steirischen Versicherungsmaklerschaft

Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur fachlichen Qualifikation

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber 

Aktive Mitglieder der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Förderungszweck 

Steigerung der fachlichen Qualifikation durch gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden folgende Bildungsmaßnahmen:

  • Versicherungslehrgang an einer österreichischen Universität (mind. 75  % Versicherungsinhalte, mit universitärem Abschluss)
  • Vorbereitungslehrgang auf die Befähigungsprüfung (WIFI Graz, in Kooperation mit der Fachgruppe)
  • Grundkurs für Einsteiger und Lehrlinge im Maklerbüro (WIFI-Graz, in Kooperation mit der Fachgruppe)

Ausschlussgrund 

Kein aufrechtes Dienstverhältnisses (mind. 20 Wochenstunden) während der gesamten Ausbildungsdauer.

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss in Höhe von 700 Euro pro Maßnahme

Anmerkung 

Beschäftigungsnachweis bzw. aktueller Sozialversicherungsdatenauszug erforderlich

Einreichung 

Mittels formloser E-Mail inkl. benötigter Unterlagen an die

Wirtschaftskammer Steiermark
Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Telefon: +43 316 601 0
E-Mail: versicherungsmakler@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF 

Förderrichtlinien zur Qualifizierungssteigerung – WKO Steiermark 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.