AMS Oberösterreich: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Förderfähige Unternehmen und Arbeitskräfte – Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Einstellungen
Förderungswerber
Diese Förderung erhalten alle Unternehmen – ausgenommen
- juristische Personen öffentlichen Rechts,
- politische Parteien,
- Bund,
- Länder,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- radikale Vereine und
- Unternehmen in Schwierigkeiten - siehe EU Verordnung - Artikel 2, Ziffer 18.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten diese Förderung auch Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Ausschlussgrund
Nicht förderbar sind:
- Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- Arbeitskräfte in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis: Beamtinnen und Beamte oder Arbeitskräfte in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen
- Lehrlinge
- Überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds eine Förderung der Weiterbildung vorsieht.
Welche Weiterbildungen sind nicht förderbar?
- Ordentliche Studien und postgraduale Studien an Universitäten einschließlich Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sowie an sonstigen von diesen Einrichtungen angebotene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als 6 Monate bis zum Abschluss dauern oder sich an Führungskräfte richten
- Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter
- Reine Produktschulungen
- Nicht arbeitsmarktorientierte Kurse
- Reines Anlernen einfacher Tätigkeiten
- Standardausbildungsprogrammen im Sinne einer für die Mitarbeiter_innen des Unternehmens verbindlichen Grundausbildung
Art und Ausmaß der Förderung
Wer wird gefördert?
- Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben.
- Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben.
- Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben.
Einreichung
Beantragung und Einreichung erfolgt über das eAMS Konto.
Richtlinientext als PDF
Siehe beim AMS "Qualifizierungsförderung für Beschäftigte"
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
- Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
- Die Weiterbildung verfolgt ein oder mehrere vorgegebene Ziele.
- Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden. Diese Mindeststundenanzahl muss in Präsenz oder Live-Online erfolgen. Auch Mischformen, z.B. mit reinen Online-Kurs-Elementen, sind möglich. Dabei sind genauso mindestens 16 Stunden in Präsenz oder Live-Online zu absolvieren.
- Die Weiterbildung wurde zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitskraft vereinbart.
- Sie legen uns – als Teil des Antrags – ein Angebot des Kursveranstalters vor, das eine Zuordnung der Kurse zu einer bestimmten Kursform ermöglicht. Es ist klar beschrieben, aus welchen Teilen sich der Kurs zusammensetzt (Präsenzkurs, Live-Online-Kurs, Online-Kurs) und ob es ein unternehmensinterner Live-Online-Kurs ist, der ausschließlich für Arbeitskräfte Ihres Unternehmens von einem externen Kursveranstalter durchgeführt wird. Das Angebot ist in Deutsch oder Englisch zu verfassen, der Betrag in Euro anzugeben.
- Sie stellen Ihren vollständigen Antrag spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung per eAMS-Konto.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.