Steiermark: Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten in Graz
Umweltförderung zur Verbesserung der Energieeffizienz
Einstellungen
Förderungswerber
Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), die sich nach den Bestimmungen der Förderungsrichtlinie um eine Förderung der Stadt Graz bewerben und bei Erfüllung aller Voraussetzungen anspruchsberechtigt sind.
Förderungszweck
Diese Förderung dient der Reduzierung von Emissionen und der Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Raumwärme durch Wärmedämmung.
Förderungsgegenstand
Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten bei Wohnnutzung.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderhöhe beträgt maximal 20 Euro/m² der gedämmten Geschossdeckenfläche, maximal jedoch 50% der anrechenbaren Kosten bzw. maximal 3.000 Euro.
Anmerkung
Förderungsvoraussetzung ist die Wohnnutzung der darunterliegenden Räume, sofern ein ständiger nicht-betrieblicher Aufenthalt gegeben ist.
Die durchschnittliche Dämmstärke muss mind. 25 cm betragen bzw. darf der U-Wert nach der Sanierung höchstens 0,16 W/m²K betragen.
Das Datum der Baubewilligung des Gebäudes muss vor dem 1.1.2000 liegen.
Einreichung
Mittels vollständig ausgefülltem Antragsformular Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten (Förderantrag) und Unterlagen
- detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege
- Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden
- Nachweis über das Datum der Baubewilligung bzw. der Baumaßnahme
- Bestätigung über das gedämmte Flächenausmaß
- Bestätigung der ausführenden Fachfirma
- Fotodokumentation
Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872 − 4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
Richtlinientext
Stadt Graz: Richtlinie Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten | Themenpaket Wärmeförderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.