Steiermark: Förderung für die Entsiegelung von Bodenflächen in Graz
Umweltförderung zum Zweck einer ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes
Einstellungen
Förderungswerber
Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), die sich nach den Bestimmungen der Förderungsrichtlinie um eine Förderung der Stadt Graz bewerben und bei Erfüllung aller Voraussetzungen anspruchsberechtigt sind.
Förderungszweck
Diese Förderung dient primär der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.
Förderungsgegenstand
Die Stadt Graz gewährt für ihr Stadtgebiet eine Förderung für die Entsiegelung von versiegelten Bodenflächen.
Gefördert wird die Umwandlung einer versiegelten, wasserundurchlässigen Fläche von mindestens 20 m2 in eine unversiegelte, wasserdurchlässige Fläche.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Kosten für die Entsiegelung werden mit 50 Euro pro m2 entsiegelter Fläche bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro unterstützt.
Anmerkung
Die entsiegelte Fläche muss aus Rasengittersteinen (Lochanteil mind. 30 Prozent), Grasfläche oder Schotterrasen bestehen.
Eine Boden- und Grundwassergefährdung als Folge der Entsiegelung muss ausgeschlossen werden können.
Einreichung
Mittels vollständig ausgefülltem Antragsformular Entsiegelungsförderung (Antrag) und Unterlagen
- Rechnungsbelege
- Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
- Informationen zu Bodenbelag, Aufbau und Entwässerung
- Nachweis über die Berechtigung als Förderungswerber:in
- Fotodokumentation
Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Telefon: +43 316 872 − 4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
Richtlinientext
Stadt Graz: Richtlinie Entsiegelungsförderung | Themenpaket Klimaanpassungsförderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.